Schlagwort-Archive: Kompensation staatlicher Unterversorgung

Bürgerliches Engagement in der Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten (Sevtap Ucar)

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Die vorliegende Ausarbeitung beschäftigt sich mit dem Thema des bürgerlichen Engagements bezüglich der Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Menschen. Der Fokus ist auf die Integration in den Arbeitsmarkt durch die Engagierten gerichtet und somit auch auf die Frage, ob die bürgerlich Engagierten in dem o.g. Tätigkeitsbereich als sogenannte „Lückenfüller/innen“ des deutschen Staates gesehen werden. Geflüchtete in den Arbeitsmarkt zu integrieren, ist in der Wissenschaft ein diskutierter Themenbereich und trägt auch enorm zu der Integration in die deutsche Gesellschaft, Kultur und den Alltag bei, weshalb die Beschäftigung mit diesem Thema in meinen Interessen liegt. Weiterlesen

Unterstützung von armutsgeprägten rumänischen Zuwanderern in der Arbeitsmarktintegration

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Die EU-Erweiterung von 2007, in dessen Rahmen EU-2-Bürger in die EU aufgenommen worden sind, wurde von dem damaligen Erweiterungskommissar Olli Rehn „als Ende der Teilung Europas und als „neue Ära“ begrüßt.“ (Spiegel Online 2006). Aber schon damals war klar, dass in diesen Ländern große Bevölkerungsteile gesellschaftlich ausgegrenzt und diskriminiert wurden (Onlineportal Stadt Dortmund 2018: 2). Und diese gesamtgesellschaftliche Problemlage, wozu auch die wirtschaftliche Probleme zählen, sorgte dafür das EU-2-Bürger sich auf den nach Westeuropa machten um ein besseres Leben zu führen (vgl. ebd.). In Deutschland ist Dortmund eine der Städte, die besonders von Neuzuwanderern aus Rumänien betroffenen ist. Viele von ihnen kommen nach Dortmund, weil sie hier auf rumänisch sprechende Netzwerke zurückgreifen können, die ihnen bei Sprachprobleme helfen und erste Hilfe bei grundlegenden Sachen anbieten können (vgl. ebd.). Die vorliegende Arbeit widmet sich daher der Forschungsfrage: Inwiefern werden armutsgeprägte rumänische Zuwanderer bei der Arbeitsmarkintegration unterstützt?

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Bürgerschaftliches Engagement in der Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten

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Im folgenden Essay soll die Frage, welche Rolle sich bürgerlich engagierte Menschen bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zuschreiben, erarbeitet werden.

Der Grund für die Auswahl dieser Fragestellung und dieses Themenbereiches liegt darin, dass das bürgerschaftliche Engagement in der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten als Entlastung staatlicher Aufgabenspektren seit langem kritisch diskutiert wird, da die Gefahr gesehen wird, dass bürgerschaftlich Engagierte als Lückenbüßer*Innen dienen, indem sie Tätigkeiten übernehmen, die der Staat nicht bereit ist zu leisten (vgl. Gottschalk/Zajak 2018:10).[i] Der historische Kontext ist zudem dahingehend relevant, da durch die seit 2015 nach Deutschland kommenden „Flüchtlinge“ eine kurzfristig starke, jedoch langfristig abflachende Unterstützung durch ehrenamtlich Tätige zur Entlastung der anfallenden Aufgaben zu verzeichnen ist.

Die wichtigsten Akteure im Zusammenhang der Integration von Geflüchteten in Deutschland sind neben dem Bund, welcher für die Festlegung des Rechtsrahmens der Integration verantwortlich ist, den Bundesländern, welche für die konkreten Umsetzungen zuständig sind, und den Kommunen, welche große Ermessensfreiheit haben (vgl. OECD 2017:25) [ii] die bürgerschaftlich Engagierten.

Laut dem OECD unterstützt die Bundesagentur die Asylbewerber und Flüchtlinge bei der Arbeitssuche und der Erhöhung ihrer beruflichen Kompetenzen. Sie sind teilweise auch für die Arbeitsmarktintegration während des Asylverfahrens zuständig (OECD 2017:25).  Jedoch welche Rolle spielen in diesen Prozeduren die bürgerlich Engagierten?

Die Freiwilligen spielen ganz klar eine zentrale Rolle bei der Unterstützung von Geflüchteten im Rahmen der Orientierung und Integration auf dem Arbeitsmarkt. Obwohl die bisherigen Untersuchungen zur Freiwilligenarbeit mit Geflüchteten das Thema Arbeitsmarktintegration kaum erfassen, ist zu beobachten, dass es neben den Regelstrukturen im Bereich der Arbeitsmarktintegration zahlreiche ehrenamtliche Initiativen und berufsspezifische Mentoring-Programme gibt (vgl. Ziegler 2017:5).[iii]  Weiterlesen

Zivile Seenotrettung als zivilgesellschaftliches Protestverhalten gegen die „Festung Europa“

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Unser Seminar an der Ruhr-Universität Bochum im Sommersemester 2018 trägt den Titel „lokales Engagement in der Geflüchtetenhilfe in europäischen Zusammenhängen“. Zu Beginn beschäftigten wir uns mit verschiedenen Engagementformen der Flüchtlingshilfe in der Ruhr-Region und betrachteten anschließend andere europäische Länder. Nach der theoretischen Betrachtung des Geflüchtetenengagements stellte sich für uns die Frage: Welches Thema wollen wir überhaupt behandeln und was wird unsere Fallstudie? Schnell wurden wir uns einig. Es sollte das Thema „Flucht und Migration im europäischen Kontext“ werden. Jetzt musste nur noch der Untersuchungsgegenstand gefunden werden. Aus persönlichem Interesse und wegen des lokalen Bezugs kamen wir auf RESQSHIP, einen gemeinnützigen Verein, der im Juni 2017 gegründet wurde. Der bundesweite Verein für zivile Seenotrettung hat mehrere Regionalgruppen und eben auch eine in Bochum. Auf ihrer Homepage schreibt RESQSHIP:

„Zum Selbstverständnis unserer Crew gehört, dass die derzeitige Situation an den Außengrenzen Europas nicht akzeptierbar ist: Sie widerspricht dem Gedanken einer freien, offenen und toleranten Weltgemeinschaft, in der Menschenleben als wertvoll und schützenswert betrachtet wird.“ (RESQSHIP, 2018)

Zivile Seenotrettung als solches steht aus deutscher Sicht schon in einem europäischen Kontext, da Deutschland an keine Gewässer grenzt, in welchen zivile Seenotrettung zu finden wäre. Wie kommt also ein deutscher Verein dazu, sich für zivile Seenotrettung zu engagieren? Weiterlesen

Gemeinsam wachsen: Kultur und Politik auf eigene Faust

Was tun, wenn der Wille zum Engagement da ist, aber die Strukturen fehlen? Welche besonderen Herausforderungen und auch Möglichkeiten bringt es mit sich, eigene kreative Lösungen zu finden und sich das meiste selbst erarbeiten und erschließen zu müssen?

Die Betrachtung dieser Fragen ist für die Ruhrregion von großem Interesse. In der Antwort der Bundesregierung vom 21.02.2017 auf die kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen-Abgeordneten werden drei Ruhrgebietsstädte – Oberhausen, Herne, Gelsenkirchen – mit zu sogenannten abgehängten Regionen gezählt[1]. Die Anfrage wurde auf Grund des zunehmenden Rechtspopulismus und der Vermutung eines Zusammenhangs mit wirtschaftlicher Strukturschwäche gestellt. Gerade in diesen Regionen können integrative und inklusive Kultur- und Politikkonzepte zu einem besseren Miteinander führen, und gerade in diesen Regionen fallen eben jene Konzepte oft als erstes Budgetkürzungen zum Opfer. Die Strukturschwäche nimmt somit Einfluss auf die Engagementpraktiken der AkteurInnen[2].

Der vorliegende Beitrag lässt vorrangig vier AkteurInnen mit ihren Überlegungen innerhalb eines Interviews zu Wort kommen, die für sich auf die oben gestellten Fragen Antworten finden mussten und konnten: Öffentlichen Raum aneignen, Kompetenzen aneignen, Vernetzen und viel Arbeit investieren. Weiterlesen

Flicken fürs Sozialnetz

– Ehrenamtliche medizinische Versorgung – 

Nicht erst seit 2015 und der wachsenden Anzahl potentieller Neubürger[i] besteht in Deutschland ein Engpass bei der medizinischen Versorgung von Menschen ohne sicheres Bleiberecht, aus welchem sich kritische Krankheitsbilder und dramatische Schicksale für Menschen auf der Flucht ergeben können. Der deutsche Staat sieht davon ab, international anerkannte Menschenrechte umzusetzen und eine menschenwürdige und diskriminierungsfreie gesundheitliche Versorgung für alle Menschen in der Bundesrepublik zu gewährleisten. So genießen Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus[ii] und Menschen auf der Flucht faktisch keinen Krankenversicherungsschutz und haben somit keinen oder einen nur sehr eingeschränkten Zugang zur gesundheitlichen Versorgung (vgl.: BAG Gesundheit 2007: 24; Hollstein 2017: 276; Schmitt 2007: 11ff.). Zwar haben Menschen auf der Flucht oder ohne aufenthaltsrechtlichen Status nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) formal gesehen einen Rechtsanspruch auf eine medizinische Grundversorgung, jedoch verhindern strukturelle Defizite die hinreichende Realisierung der Ansprüche. Frauen, Männer und Kinder vermeiden aus Angst vor einer Statusaufdeckung im Zuge der behördlichen Übermittlungspflichten, und der damit einhergehenden drohenden Abschiebehaft, den Kontakt zu medizinischen Einrichtungen. Weiterlesen