– Ehrenamtliche medizinische Versorgung –
Nicht erst seit 2015 und der wachsenden Anzahl potentieller Neubürger[i] besteht in Deutschland ein Engpass bei der medizinischen Versorgung von Menschen ohne sicheres Bleiberecht, aus welchem sich kritische Krankheitsbilder und dramatische Schicksale für Menschen auf der Flucht ergeben können. Der deutsche Staat sieht davon ab, international anerkannte Menschenrechte umzusetzen und eine menschenwürdige und diskriminierungsfreie gesundheitliche Versorgung für alle Menschen in der Bundesrepublik zu gewährleisten. So genießen Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus[ii] und Menschen auf der Flucht faktisch keinen Krankenversicherungsschutz und haben somit keinen oder einen nur sehr eingeschränkten Zugang zur gesundheitlichen Versorgung (vgl.: BAG Gesundheit 2007: 24; Hollstein 2017: 276; Schmitt 2007: 11ff.). Zwar haben Menschen auf der Flucht oder ohne aufenthaltsrechtlichen Status nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) formal gesehen einen Rechtsanspruch auf eine medizinische Grundversorgung, jedoch verhindern strukturelle Defizite die hinreichende Realisierung der Ansprüche. Frauen, Männer und Kinder vermeiden aus Angst vor einer Statusaufdeckung im Zuge der behördlichen Übermittlungspflichten, und der damit einhergehenden drohenden Abschiebehaft, den Kontakt zu medizinischen Einrichtungen. Weiterlesen