Psychologische Betreuung Geflüchteter

Ein Pyrrhussieg für freiwillig Engagierte? (AT)

Die psychologische Betreuung von Geflüchteten stellt einen besonderen Teilaspekt der Gesundheitsversorgung geflüchteter Menschen in Deutschland dar. Obwohl die Gesundheitskarte (eGK) geflüchteten Personen Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen gewährleisten soll, erhalten Asylsuchende die eGK erst nach einem Aufenthalt von 15 Monaten. Für Personen mit posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) bedeutet dies eine große Gefahr für ihre Gesundheit, denn je eher eine PTBS behandelt wird, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit der Chronifizierung der Traumafolgestörung.

Doch scheint eine ausgeweitete Gesundheitsversorgung Geflüchteter mit dem politischen Interesse an einer restriktiven Flüchtlingspolitik in einem Konfliktverhältnis zu stehen. Deutlich wird dies an der Position des Ministerpräsidenten Sachsens, Stanislaw Tillich (CDU). Dieser tritt dafür ein, geflüchteten Personen auch nach Ablauf der 15 Monatsfrist den einfachen Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen durch eine eGK zu verwehren, da dies eine materielle Anreizwirkung für Geflüchtete darstelle (vgl. o.V. 2015a). Die gesundheitlichen Folgen für die Menschen spielen in dieser Argumentation keine Rolle. Da die Einführung einer eGK Ländersache ist (vgl. GMK 2016: 32), stellt die bundesweite psychologische und psychosoziale Gesundheitsversorgung nach wie vor einen „Flickenteppich“ (BAfF 2015: 1) dar. Bundesinnenminister Thomas de Maiziere schlägt in dieselbe Kerbe und kritisiert, „dass 70 Prozent der Männer unter 40 Jahren vor einer Abschiebung für krank oder nicht transportfähig erklärt werden“ (o.V. 2016a). Damit stellt er die Aussagekraft ärztlicher und psychologischer Diagnosen grundlegend in Frage.

In das Vakuum der gesundheitlichen Versorgung Geflüchteter, das die staatliche Mangelversorgung hinterlässt, treten freiwillig Engagierte, um geflüchteten Menschen eine psychologische Betreuung anzubieten oder sie dabei zu unterstützen der Chronifizierung der Krankheit entgegenzuwirken.
Diese Menschen haben wir für unsere Arbeit interviewt. Insgesamt führten wir zwischen Juli 2016 und September 2016 fünf Interviews mit freiwillig Engagierten. Zwei dieser Interviews führten wir mit Personen, die sich in einer Stadt mit großer Erstaufnahmekapazität freiwillig engagieren. Drei weitere Interviews führten wir mit MitarbeiterInnen eines Psychosozialen Zentrums (PSZ). Zu unseren GesprächspartnerInnen gehörten auf der einen Seite PsychotherapeutInnen und PsychologInnen, die eine explizite psychologische Betreuung Geflüchteter im Rahmen eines freiwilligen Engagements gewährleisten. Auf der anderen Seite sprachen wir mit freiwillig Engagierten mit anderweitiger Berufsausbildung, die geflüchteten Menschen dabei helfen, ihren Alltag zu bewältigen und dadurch implizit auf eine Stabilisierung ihres psychischen Zustands hinwirken. Bei der Auswertung unserer Interviews legten wir unseren Fokus auf zweierlei Aspekte: Die Gefahren der PTBS für die geflüchteten Menschen und die Auswirkungen, die sich aus der Zusammenarbeit mit dieser Personengruppe für das Leben der freiwillig Engagierten ergeben.

Dabei konnten wir die bereits oben erwähnte Unterscheidung zwischen expliziter und impliziter psychologischer Betreuung herausarbeiten und des Weiteren die unterschiedlichen Strategien bei dem Umgang mit PTBS-Opfern herausstellen. Dabei wurden von den freiwillig Engagierten mit einer psychologischen oder therapeutischen Ausbildung auf der einen Seite und jenen freiwillig Engagierten ohne einschlägige Qualifikation auf der anderen Seite jeweils unterschiedliche Bewältigungsstrategien angewandt.

Für alle freiwillig Engagierten besteht dennoch die Gefahr der sekundären Traumatisierung (ST). In diesem Zusammenhang entwickeln freiwillig Engagierte individuelle Strategien, um ihre persönlichen Ressourcen und damit ihre Resilienz, also ihre Widerstandfähigkeit gegen die ST, zu stärken. Auf der Ebene der sozialen Ressourcen konnten wir große Gemeinsamkeiten bei den freiwillig Engagierten, unabhängig von ihrer Ausbildung feststellen. Für alle befragten Personen übernimmt die Familie eine Schlüsselfunktion bei der Kompensation der Konfrontation mit den Leiden der Geflüchteten, die oft die Vorstellungskraft der Engagierten übersteigen.

Im Zuge unserer Forschung mussten wir feststellen, dass vor allem die freiwillig Engagierten, die eine implizite psychologische Betreuung vornehmen und keine einschlägige Qualifikation aufweisen, besonders gefährdet scheinen, Opfer einer ST zu werden. Sie wissen weder um die Gefahr an sich, noch verfügen sie über die Möglichkeiten der institutionalisierten und professionellen Supervision, welche beispielsweise die MitarbeiterInnen Psychosozialer Zentren (PSZ) im Rahmen ihrer Tätigkeit in Anspruch nehmen können.

Ein alarmierender Befund unserer Forschung ist die Erkenntnis, dass die staatliche Mangelwirtschaft Menschen gefährdet. Dies betrifft zum einen geflüchtete Menschen, die erst nach über einem Jahr überhaupt psychologische Hilfestellungen in Anspruch nehmen dürfen und durch diverse gesetzliche Hürden bei der Bewältigung einer PTBS beeinträchtigt werden. Zum anderen sind auch freiwillig Engagierte gefährdet, die sich in der Pflicht sehen, die Mangelversorgung auszugleichen und dabei (un-)vorhersehbar mit der PTBS und den Leidenserfahrungen der Geflüchteten konfrontiert werden und dadurch der Gefahr der ST ausgesetzt sind.

Um diesem Umstand Abhilfe zu schaffen, muss der Staat künftig seine Verantwortung gegenüber den Schutzsuchenden vollumfänglich wahrnehmen und die psychologische Betreuung Geflüchteter mit dem Moment der Ankunft in Deutschland gewährleisten. Dabei ist es relevant, das bestehende und verfassungsmäßige Recht auf Asyl nicht zu erodieren, wie dies eine Mitarbeiterin eines PSZ mit Blick auf das Asylpaket II formulierte. Außerdem gilt es die Asylverfahren an das Krankheitsbild einer PTBS anzupassen, um somit jene Opfergruppe bei einem Asylverfahren nicht zu benachteiligen; wie dies aktuell der Fall ist. Bis dieser Zustand als Folge des politischen Willens eingetreten ist, muss der Austausch und die Vernetzung zwischen freiwillig Engagierten intensiviert werden. PsychotherapeutInnen können dazu beitragen, über die möglichen Gefahren einer ST unter freiwillig Engagierten aufzuklären, und ihnen Bewältigungsstrategien an die Hand geben, mit denen sie sich vor einer psychischen Traumatisierung langfristig schützen können. Eine jüngste Initiative des Landes NRW für ein resilienzförderndes und kultursensibles Denken und Handeln in der Flüchtlingshilfe ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung (vgl. Hochschule Niederrhein 2016).

Zu Beginn dieses Essays werden die aktuelle Lage der psychologischen Betreuung Geflüchteter und die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt. In einem nächsten Schritt werden wir das Krankheitsbild der Posttraumatischen Belastungsstörung und die damit einhergehenden Schwierigkeiten für geflüchtete Menschen in Deutschland ausführen. Zu guter Letzt wird die private Intervention von freiwillig Engagierten in der psychologischen Flüchtlingshilfe dargelegt. Dabei wird deutlich, dass das freiwillige Engagement zwingend notwendig ist, um die große Lücke, die die staatliche Mangelversorgung geflüchteter Menschen hinterlässt, ansatzweise zu schließen. Die freiwillig Engagierten setzen sich im Rahmen ihres Engagements jedoch Gefahren aus, denen wir genauso Raum verleihen werden, wie den entsprechenden Bewältigungsstrategien.

Psychologische Beratung Geflüchteter

Zur aktuellen Lage – Der Ausgleich von Versorgungsdefiziten

Vor dem Hintergrund des dargestellten Interessenskonflikts überrascht es nicht, dass der jüngste Versorgungsbericht zur psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen und Folteropfern in Deutschland (vgl. BAfF 2015) eher nüchtern ausfiel, wonach – entgegen der Auflagen einer 2013 in Kraft getretenen EU-Richtlinie[i] – für die psychologische Versorgung Geflüchteter bisher weder ein Konzept vorliegt noch eine konkrete Angabe über die dafür bereitzustellenden finanziellen Ressourcen gemacht wurde (vgl. ebd: 1). Die Frist für die Umsetzung dieser EU-Richtlinie ist mit dem 20. Juli 2015 bereits abgelaufen (vgl. Amtsblatt der Europäischen Union 2013: 109). Die daraus resultierenden Versorgungsdefizite in der psychologischen Betreuung Geflüchteter müssen außerhalb staatlicher Institutionen kompensiert werden, wobei die Psychosozialen Zentren (PSZ) eine zentrale Rolle einnehmen, indem sie eine explizite psychologische Betreuung geflüchteter Personen gewährleisten (vgl. BAfF 2015: 1). Dabei kommt den freiwillig Engagierten offiziell lediglich eine minimale Rolle zu (ebd.: 10). Nichtsdestotrotz können sie durch die Unterstützung bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche – besonders bei Geflüchteten mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS)[ii] – einen stabilisierenden Einfluss nehmen und die Bewältigung der PTBS dadurch implizit unterstützen.

Vor diesem Hintergrund konnten wir im Zuge unserer Forschungen herausstellen, dass jeder unserer GesprächspartnerInnen entweder explizit oder (falls ohne professionellem Hintergrund) implizit – außerhalb der PSZ – in die psychologische oder psychosoziale Betreuung Geflüchteter involviert ist. Daraus resultiert, dass die Rolle der impliziten psychologischen Betreuung – durch freiwillig Engagierte – gewichtiger ist, als bisweilen angenommen. Die Implikationen, Erscheinungsformen und Effekte dieser Beobachtung werden im Folgenden vereinzelt dargelegt.

An dieser Stelle sei zu betonen, dass die freiwillig Engagierten – ohne psychologischen oder therapeutischen Hintergrund – ihr Engagement nicht als eine implizite psychologische Betreuung verstehen. So erklärte eine ehrenamtlich engagierte Person: „aber da sind unsere Grenzen, weil wir keine Psychologen oder Psychiater sind, das wäre wohl auch falsch, wenn wir da irgendetwas versuchen würden“ (Interview Bochum 07.09.2016: Engagierter in der Geflüchtetenhilfe). Die Verneinung einer impliziten psychologischen Betreuung Geflüchteter durch den freiwillig Engagierten selbst kann darin begründet liegen, dass die psychologische Betreuung informell erfolgt, weshalb sich die freiwillig Engagierten der Dimensionen ihrer Betreuung oftmals nicht bewusst sind. Die Gründe dafür, dass die PSZ mit denen wir in Kontakt standen, auf keine explizite psychologische Betreuung Geflüchteter durch freiwillig Engagierte ohne fachlichen Hintergrund zurückgriffen, dürfte die Befürchtung sein, dass durch den Einsatz fachlich nicht formal qualifizierter Personen wissenschaftlich anerkannte Therapieverfahren aufgeweicht werden würden und die Tätigkeit freiwillig Engagierter die Arbeit hauptamtlicher PsychologInnen sukzessive ersetzen würde (vgl. BAfF o.J.). In diesem Zusammenhang gilt, dass psychisch belastete Personen mit Fluchthintergrund als „eine sehr sensible Gruppe“ angesehen werden. Aus diesem Grund kann „man nicht jeden Ehrenamtlichen einbinden“ (Interview Düsseldorf 13.10.2016b: Mitarbeiterin im PSZ), so die Einschätzung der Ehrenamtskoordinatorin eines Psychosozialen Zentrums.

Der rechtliche Rahmen

Im Laufe unserer Interviews mit freiwillig Engagierten und in der psychosozialen Betreuung und Beratung tätigen Personen waren insbesondere das Asylbewerberleistungsgesetz im Allgemeinen, die Asylpakete I und II im Speziellen und das Integrationsgesetz Gegenstand von Kritik. Im Folgenden werden die für diesen Beitrag relevanten Änderungen im bestehenden Asylrecht und die jüngste Gesetzeslage kurz vorgestellt, um in diesem Zusammenhang die oben erwähnte Kritik darzulegen. Es soll außerdem aufgezeigt werden, inwiefern die aktuelle Gesetzeslage die Arbeit freiwillig Engagierter im Bereich der psychologischen und psychosozialen Betreuung erschwert. Zudem soll das Augenmerk darauf gerichtet werden, dass diese Gesetzeslage das Krankheitsbild und den Krankheitsverlauf einer PTBS völlig außer Acht lässt.

Asylbewerberleistungsgesetz

Dem Asylbewerberleistungsgesetz zufolge erhalten Leistungsberechtigte[iii] nach einem 15- monatigen Aufenthalt in Deutschland einen Anspruch auf eine vollwertige Gesundheitskarte. In den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts ist der Anspruch auf Leistungen für AsylbewerberInnen eingeschränkt, sodass sie von bestimmten Leistungen ausgeschlossen werden bzw. einer expliziten Genehmigung bedürfen. Außerdem werden Gesundheitsleistungen nur bei „akute[n] Erkrankungen und Schmerzzustände[n]“ (AsylbLG, §4) gewährt, was die Behandlung chronischer Erkrankungen nicht miteinschließt (Institut für Ärztliche Qualität in Schleswig-Holstein 2016: 5). Zudem sind Leistungen für psychologische Langzeittherapien nicht vom Asylbewerberleistungsgesetz abgedeckt (vgl. ebd.: 3). Gemeinhin gilt, dass AsylbewerberInnen keinen Anspruch auf eine „optimale“ oder „bestmögliche“ medizinische Versorgung haben, sondern sich ihr Anspruch lediglich auf den Zugang zu einer medizinischen Notversorgung begrenzt (vgl. KVS Sachsen 2015: 5). Dennoch können sonstige Leistungen gewährt werden, wenn „besondere Bedürfnisse“ (AsylbLG, §6) festzustellen sind. Dies ist bei Folter- und Vergewaltigungsopfern und bei jenen Personen der Fall, die besondere Formen „psychischer, physischer oder sexueller Gewalt“ (ebd.) erleiden mussten.

Asylpaket I

Beim sogenannten Asylpaket I handelt es sich um eine Verschärfung des bestehenden Asylrechts. Durch die im September 2015 beschlossene Gesetzesänderung fallen Bargeldzahlungen in der Erstaufnahmeeinrichtung weg und werden durch Sachleistungen ersetzt, um „Fehlanreize für Menschen ohne Bleibeperspektive zu vermeiden“ (Die Bundesregierung 2015a). Darüber hinaus wurden Kosovo, Albanien und Montenegro zu sicheren Herkunftsländern erklärt, wodurch für Personen aus diesen Ländern ein Beschäftigungsverbot erwirkt wurde. Außerdem sollen Integrationskurse für „Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive“ (vgl. eb.d) angeboten werden. Laut Gesetzesänderung schafft der Bund die nötigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung der Gesundheitskarte, welche letztlich den Ländern überlassen wird (vgl. Die Bundesregierung 2015b: 5). Durch die Gesundheitskarte müssen AsylbewerberInnen die Arztbesuche nicht mehr vorher vom Sozialamt –  in Form einer Bescheinigung – bewilligen lassen (vgl. o.V. 2015b).

Asylpaket II

Bei dem am 17. März 2016 in Kraft getretenen Asylpaket II handelt es sich ebenfalls um eine Verschärfung des Asylrechts. Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem, bzw. subsidiärem Schutz[iv], fällt für zwei Jahre weg (vgl. o.V. 2016b). Des Weiteren sollen Asylverfahren und mögliche, anschließende rechtliche Verfahren beschleunigt werden. Während des beschleunigten Verfahrens ist der Asylbewerber oder die Asylbewerberin dazu verpflichtet, in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Neben einer Senkung der monatlichen Geldleistungen, soll dem „Missbrauch von Attesten“ (vgl. Die Bundesregierung 2016a) entgegengewirkt werden, um so Abschiebungshindernisse abzubauen. So darf künftig eine Abschiebung auch dann erfolgen, wenn die medizinische Versorgung im Zielland schlechter als die Versorgung hierzulande ist. Eine Erkrankung muss außerdem durch eine „qualifizierte ärztliche Bescheinigung“ (ebd.) bewiesen werden und stellt nur in schwerer Form ein Abschiebungshindernis dar. Gemeinhin gilt laut Gesetz, dass „der Abschiebung gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen“ (Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren, Art. 2). Außerdem gilt für Flüchtlingsgruppen aus sicheren Herkunftsländern eine verschärfte Residenzpflicht.

Integrationsgesetz

Laut Bundeskanzlerin Angela Merkel lautet das Prinzip des Integrationsgesetzes „fordern und fördern“ (Die Bundesregierung 2016b), wodurch die Eigenverantwortung der AsylbewerberInnen in den Vordergrund treten soll. So wird eine unbefristete Niederlassungserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge erst nach einer fünfjährigen Aufenthaltserlaubnis und nur im Gegenzug erbrachter Integrationsleistungen (z.B. Beherrschung der deutschen Sprache) erteilt (Die Bundesregierung o.J.a). Des Weiteren greift im Zuge des Integrationsgesetzes eine Wohnsitzregelung, wonach die Länder die AsylbewerberInnen in den ersten drei Jahren einem konkreten Wohnsitz zuweisen. Außerdem müssen die AsylbewerberInnen in diesen ersten drei Jahren in dem Bundesland verweilen, dem sie nach ihrer Ankunft zugeteilt wurden. Im Zuge dieser Regelung soll der Entstehung von Ballungsräumen entgegengewirkt werden, um so die Integration zu fördern (Die Bundesregierung o.J.b).

Posttraumatische Belastungsstörung – Ursachen, Symptome und Häufigkeit

Unter den in Deutschland asylsuchenden Personen ist das Krankheitsbild der Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) weit verbreitet und findet im Rahmen der o.a. Gesetzeslage nur unzureichend Berücksichtigung, was im weiteren Verlauf näher dargestellt wird. Deutschlandweit leiden zwischen 40 und 50% der erwachsenen Geflüchteten unter einer PTBS. Zum Vergleich: Nur 2,3% der deutschen Allgemeinbevölkerung weist eine PTBS auf (vgl. BPtK 2015: 6).

Laut dem ICD-10[v] stellt die PTBS eine Reaktion auf eine Situation mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß dar (vgl. DIMDI 2016). Diese Situation wird dabei als Bedrohung für das eigene Leben und das körperliche Wohlergehen empfunden und überfordert die herkömmlichen Anpassungsstrategien eines Menschen (vgl. Landesärztekammer Baden-Württemberg / Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg 2011: 7). Typische Merkmale der Traumafolgestörung PTBS stellen sogenannte Flashbacks dar. Bei dieser Form der Intrusion handelt es sich um ein wiederholtes Erleben des Traumas in Form von Erinnerungen. Dabei vollzieht die betroffene Person dieselben „sensorischen Reaktionen (z.B. Bilder, Körperempfindungen)“ (Charité o.J.), wie dies während des traumatischen Ereignisses der Fall gewesen ist. Ferner können wiederkehrende Albträume, Depressionen, Gleichgültigkeit gegenüber den Mitmenschen und Teilnahmslosigkeit zu den Symptomen einer PTBS gehören. Menschen, die von einer PTBS betroffen sind, zeichnen sich zudem durch eine Übererregtheit und einer übermäßigen Schreckhaftigkeit aus (vgl. DIMDI 2016).

Falls die Symptome einer PTBS bis zu drei Monaten anhalten, liegt ein Akuttrauma vor. Bei einer Erkrankung über den dritten Monat hinaus, handelt es sich um ein chronisches Trauma (vgl. Landesärztekammer Baden-Württemberg / Landespsychotherapeutenkammer Baden-Würrtemberg 2011: 9ff.). Bei 11% der traumatisierten Personen treten die Symptome erst nach sechs Monaten und später auf, wohingegen bei 89% der Betroffenen ein sofortiger Krankheitsbeginn beobachtbar ist (vgl. ebd.: 10). In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass besonders eine frühestmögliche psychologische Behandlung der PTBS ausschlaggebend dafür ist, ob sich die Traumafolgestörung  chronifiziert, so eine interviewte Psychologin, die in einem PSZ geflüchtete Personen betreut und therapiert.

Die primäre Ursache einer PTBS sind sogenannte „man-made disasters“; dabei handelt es sich um Traumatisierungen, die durch das Handeln anderer Menschen ausgelöst wurden (vgl. BPtK 2015: 7). Zu den häufigsten „man-made desasters“ zählen laut einem Versorgungsberichts der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg: Beschuss durch Handfeuerwaffen oder Granaten, Inhaftierung in Arbeits- oder Konzentrationslagern, Hunger und Durst über eine längere Zeit, seelische und körperliche Gewalt wie Todesdrohungen, körperliche Folter, Nahrungsentzug, Stromschläge, Vergewaltigung, erzwungene oder unfreiwillige Beobachtung von Hinrichtungen, Vergewaltigungen etc. (vgl. Landesärztekammer Baden-Württemberg / Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg 2011).

Doch enden die traumatisierenden Faktoren nicht mit der erfolgreichen Flucht des Opfers. So gibt es zahlreiche Postmigrationsfaktoren, die das Trauma der Geflüchteten beeinflussen und die Chance auf eine erfolgreiche Therapierung der PTBS erhöhen oder aber vermindern können (vgl. BPtK 2015: 9). Im Laufe unserer qualitativen Interviews mit freiwillig Engagierten kamen diese Faktoren oftmals zur Sprache und waren Gegenstand von Kritik, die sich an Behörden, Politik und Verwaltung richtete. Dieser Aspekt wird im weiteren Verlauf weiter ausgeführt.

 

Die Hürden bei der psychologischen Betreuung Geflüchteter

Asylverfahren

„Das Asylpaket I und II geht unter die Gürtel[linie] des Asylrechts“

(Interview Düsseldorf 13.10.2016: Mitarbeiterin im PSZ)

Die Verschärfung und Beschleunigung des Asylverfahrens durch das Asylpaket II wurde aus PsychologenInnensicht mehrfach kritisiert und an einer Stelle für die Erosion des Rechts auf Asyl verantwortlich gemacht (vgl. Interview Düsseldorf 13.10.2016a: Mitarbeiterin im PSZ). Im Zuge dieser Beschleunigung können relevante Asylgründe nicht mehr im Folgeverfahren[vi] geltend gemacht werden und Fehlurteile seitens der Behörden können außerdem im Nachhinein nicht mehr korrigiert werden (vgl. BAfF 2016). Diese Gesetzeslage ist insbesondere mit Blick auf den Krankheitsverlauf einer PTBS gravierend. Dazu merkt eine hauptamtlich tätige Psychologin an: „Wie kann man denn Asyl beantragen […] und sagen, ich bin schon krank, ich habe eine posttraumatische Belastungsstörung? Das geht doch nicht. Die wissen das auch noch nicht mal. Das kann sich auch entwickeln im Laufe des Lebens“ (Interview Düsseldorf 13.10.2016a: Mitarbeiterin im PSZ). Wie oben dargestellt, treten die Symptome einer PTBS bei einem Teil der Betroffenen erst nach sechs Monaten oder später auf (vgl. Landesärztekammer Baden-Württemberg / Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg 2011: 10). Traumatische Erfahrungen sind zudem nicht sofort in ihrer Ganzheit sprachlich kommunizierbar, sondern werden oftmals fragmentiert verarbeitet, was es erschwert die Erfahrungen in ihrer zeitlichen Abfolge und umfassend im Rahmen eines ordentlichen und beschleunigten Asylverfahrens mitzuteilen, ohne die Aussagen in einem Folgeverfahren präzisieren zu können. (vgl. BafF 2016). Demnach lässt die Tatsache, dass relevante Asylgründe nicht mehr Gegenstand eines Folgeverfahrens sein können, die Symptomatik einer PTBS völlig außer Acht. So skizziert eine interviewte Psychologin den optimalen Ansatz bei einer Psychotherapie traumatisierter Geflüchteter wie folgt: „Das ist schonmal wichtig für uns, dass die Geflüchtete sich dann wohlfühlt. […] Willkommen heißen, ankommen, akklimatisieren, selbstbestimmen. Und auch wichtig ist […] Sicherheit. Die sollen sich hier sicher fühlen.“ (Interview Düsseldorf 13.10.2016a: Mitarbeiterin im PSZ). Im Umgang mit Personen, die unter einer PTBS leiden, ist es demnach wichtig ein Umfeld zu schaffen, das Vertrauen und Schutz vermittelt, sodass die betroffenen Personen ihre sensiblen Gefühle und intimen Erfahrungen mit Gewalt, Folter und Flucht kommunizieren können. Nach Einschätzung einer interviewten Psychologin kann ein solcher Raum der Vertrautheit, im Rahmen eines beschleunigten Asylverfahrens nicht gewährleistet werden, weshalb die Opfer oftmals nur unpräzise Aussagen über ihre Traumata tätigen und relevante Asylgründe dabei unerwähnt bleiben (vgl. BAfF 2016).

Ein solches Umfeld kann jedoch eine Psychotherapie schaffen, die sich an die o.a. Prinzipien „Willkommen heißen, ankommen, akklimatisieren, selbstbestimmen“ orientiert. Mit Blick auf die beschleunigten Verfahren, sind PsychologInnen jedoch gesetzlichen Regelungen ausgesetzt, die es ihnen nur bedingt ermöglichen, die Ergebnisse ihrer Therapie, ihre Einschätzungen und Expertise in das Asylverfahren einzubringen und dieses mittels ihrer Fachkompetenz zu beeinflussen, wobei dies im Folgeverfahren nicht mehr möglich ist. Außerdem kann seit der Einführung des Asylpaket II lediglich mittels einer „qualifizierte[n] ärztliche[n] Bescheinigung“ (Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren, Art.2) – die auch ärztliche PsychotherapeutInnen ausstellen können – eine Abschiebung verhindert werden. Gleichzeitig werden psychologische Gutachten und Stellungnahmen für die Bewertung eines Abschiebegrundes nicht mehr anerkannt (vgl. BAfF 2016).

Zugang zu Beratung und Therapie

Für eine erfolgreiche Bewältigung einer PTBS ist ein schnellstmöglicher Zugang zu einer psychologischen Therapierung der Traumafolgestörung unerlässlich, um eine Chronifizierung der Krankheit zu verhindern. So muss die Bereitstellung einer psychologischen und psychosozialen Regelversorgung sofort erfolgen und nicht erst nach 15 Monaten, so eine interviewte Psychologin. Dabei muss nicht in allen Fällen eine „große Psychotherapie“ (Interview Düsseldorf 04.11.2016: Engagierte im PSZ) vollzogen werden; „es reichen manchmal 2, 3 Gespräche“ (ebd.). Außerdem empfiehlt die freiwillig engagierte Psychologin ein vorgelagertes Clearing, bei dem kompetent eingeschätzt werden soll, ob die besagte Person lediglich die Hilfe eines/einer SozialarbeiterIn benötigt, oder doch eine Psychotherapie in Anspruch nehmen sollte (vgl. ebd.). Eben dieser Zugang zur psychologischen und psychosozialen Betreuung ist für Geflüchtete nur begrenzt vorhanden und wird nach Meinung der interviewten Haupt- und Ehrenamtler durch diverse bürokratische und gesetzliche Maßnahmen erschwert. Zudem wird im Zuge einer bereits erfolgten Chronifizierung der PTBS die Arbeit der PsychologInnen, mit den Trauma-Opfern, und eine Bewältigung des Traumas maßgeblich beeinträchtigt, was bei einer Früherkennung nicht der Fall wäre (vgl. Interview Düsseldorf 13.10.2016a: Mitarbeiterin im PSZ).

Eine herausragende Hürde bei der psychologischen und psychosozialen Behandlung Geflüchteter ist eine Vorgabe des Asylbewerberleistungsgesetzes, wonach in den ersten 15 Monaten lediglich akute Erkrankungen und Schmerzzustände behandelt werden und chronische Erkrankungen und die Bereitstellung einer psychologischen Langzeittherapie nicht vom Gesetz abgedeckt sind. Diese Bestimmung bezeichnet eine freiwillig engagierte Therapeutin in einem PSZ als „Katastrophe“ und führt weiter aus: „Viele kommen natürlich mit Vorkrankheiten hier an, das ist nicht ungewöhnlich. Sie müssten genauso Zugang haben“ (Interview Düsseldorf 04.11.2016: Engagierte im PSZ).

Doch ist auch in akuten Fällen der Zugang zu einer Gesundheitsversorgung und psychologischen bzw. psychosozialen Therapie nicht ohne weiteres möglich, da die Inanspruchnahme der Versorgung im Vorfeld, in Form eines Behandlungsscheines durch das Sozialamt genehmigt werden muss. Einer freiwillig engagierten Person zufolge stellt dies besonders bei Geflüchteten ein Problem dar, da „man krank ist und […] die Sprache nicht kann und den Leuten nicht erklären kann, was man braucht“ (ebd.). Diese Hürde wurde durch den Gesetzgeber – in Form der Einführung einer Gesundheitskarte – zu beseitigen versucht. Dadurch, dass die Umsetzung letztlich Ländersache geblieben ist, wurde die flächendeckende Wirkungskraft der Maßnahme maßgeblich aufgeweicht.

Gesellschaftliche Akzeptanz

Der Aspekt der gesellschaftlichen Akzeptanz bestimmt den Heilungsprozess einer PTBS und die Arbeitsumstände der freiwillig Engagierten zusätzlich. So kritisiert eine freiwillig engagierte Psychotherapeutin die mangelnde gesellschaftliche und politische Akzeptanz von psychischen Erkrankungen bei Geflüchteten und den vorschnellen Vorwurf der Simulation, wonach die Geflüchteten die Symptome einer PTBS lediglich simulieren würden, um durch ein ärztliches Attest einer Abschiebung entgegenzuwirken (vgl. ebd.). Ein solcher Vorwurf wurde ebenfalls auf politischer Ebene, von Bundesinnenminister De Maizierè erhoben (vgl. o.V. 2016a). Im Fall einer PTBS ist die fehlende Akzeptanz der Erkrankung besonders schwerwiegend, da diese Anerkennung ein Schutzfaktor darstellt, der für den Prozess der psychischen Verarbeitung wichtig ist (vgl. Landesärztekammer Baden-Württemberg / Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg 2011: 20). Außerdem kann durch die Anerkennung als Opfer und des erlebten Traumas dem  Einsetzen einer Traumafolgestörung präventiv vorgebeugt werden (BPtK 2015: 8). So kann bereits die bloße Anerkennung und Akzeptanz des Krankheitsbildes die belastenden Postmigrationsfaktoren reduzieren und die Arbeit freiwillig Engagierter in der Hinsicht unterstützen und vereinfachen, dass die Entwicklung einer Traumafolgestörung eingedämmt und die Bewältigung einer PTBS gefördert werden.

Psychologische Betreuung im Spannungsfeld zwischen Ehrenamt und Profession

Im Aufgabenspektrum der MitarbeiterInnen in den PSZ nimmt die Zusammenarbeit mit freiwillig Engagierten lediglich einen Anteil von drei Prozent ein (vgl. BAfF 2015: 10). Dies bedeutet jedoch nicht, dass der freiwillig Engagierte, ohne psychologische oder psychotherapeutische Ausbildung keine Rolle in der psychosozialen oder psychologischen Beratung und Betreuung Geflüchteter spielt. Im Laufe unserer Gespräche konnten wir herausstellen, dass das Ausmaß der impliziten psychologischen Betreuung durch freiwillig Engagierte größer ist, als offiziell angenommen.

Stabilisierung

Auf die Frage, wie als freiwillig Engagierter zu reagieren ist, wenn sich ein Geflüchteter mit Blick auf seine Traumata öffnet, antwortet ein Engagierter ohne psychologische oder therapeutische Erfahrung: „Kann man eigentlich nur immer wieder zuhören und weil wir da auch zu wenig Ahnung haben […] Das wäre glaube ich falsch, wenn wir da irgendwas in die Richtung, dass wir ihn da psychologisch beraten würden, ich glaube da würden wir viel zu viele Fehler machen. […] Da müssen Mediziner ran, oder Leute die sich damit intensiv auskennen“ (Interview Bochum 07.09.2016: Engagierter in der Geflüchtetenhilfe). Diesem Selbstverständnis nach endet die eigene Kompetenz als freiwillig Engagierter mit dem Bedarf des Geflüchteten nach expliziter psychologischer oder psychosozialer Beratung. An einer anderen Stelle merkt der freiwillig Engagierte konkreter an, dass mit Blick auf eine Traumafolgestörung des Geflüchteten, die eigene „Grenze [als Engagierter] absolut erreicht“ (ebd.) sei.

Nichtsdestotrotz begrenzt sich das Verhältnis der freiwillig Engagierten – ohne psychologische oder therapeutische Vorkenntnisse – zu den Geflüchteten nicht nur auf eine Sachebene, sondern berührt des Öfteren die Beziehungsebene. So beschreibt ein freiwillig Engagierter ohne psychologische oder psychosoziale Vorkenntnisse den Anspruch des eigenen Engagements mit den Worten „unterstützen, begleiten und an die richtigen Leute vermitteln“ (Interview Bochum 07.09.2016: Engagierter in der Geflüchtetenhilfe). Zudem passiert es immer wieder, dass die Geflüchteten mit ihren Sorgen (vgl. ebd.) an die freiwillig Engagierten herantreten, obwohl diese keinerlei psychologische oder therapeutische Vorkenntnisse besitzen. In diesem Zusammenhang kommt es auch zu emotionalen und psychischen Ausnahmesituationen, die im unsicheren rechtlichen Status des Geflüchteten begründet liegen und sich u.a. in Tränenausbrüchen ausdrücken können. Die Reaktion auf diese Situation schildert ein freiwillig Engagierter so: „Ja muss man dann einfach, ohne psychologische Schulung die ich da habe, ihn in den Arm nehmen, einfach mal drücken und sagen ‚komm, […] wir versuchen jetzt so schnell wie möglich über das Bundesamt, dass du hier einen vernünftigen Status hast, dass du deine Familie nachholen kannst.“ (ebd.). Dieser Fall zeigt exemplarisch die Herangehensweise bei einer impliziten psychologischen Betreuung Geflüchteter. Der freiwillig Engagierte versteht den Bedarf des Geflüchteten nach der eigenen Familie und versucht durch die Unterstützung bei Behördengängen und der Klärung des Status des Geflüchteten, den Familiennachzug voranzutreiben. Zwar bietet der freiwillig Engagierte an dieser Stelle keine explizite psychologische Beratung oder Psychotherapie an, versucht dennoch die Person des Geflüchteten durch die eben genannte Unterstützung zu stabilisieren und dämmt so die Faktoren seiner emotionalen und psychischen Instabilität ein. In diesem Fall würde ein Familiennachzug die unsichere Lebensperspektive und die instabile Lebenssituation des Geflüchteten verringern, wodurch beispielsweise eine „Trauma-aufdeckende Psychotherapie“ aussichtsreicher wird (vgl. Landesärztekammer Baden-Württemberg / Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg 2011: 13).

Die Stabilisierung des Geflüchteten durch die implizite psychologische Betreuung durch den freiwillig Engagierten kann auch in Form der Wohnungsbeschaffung erfolgen. So schildert ein freiwillig Engagierter, dass ein Geflüchteter auf eine erfolgreiche Wohnungsbeschaffung durch die freiwillig Engagierten mit einem „Strahlen in den Augen“ (Interview Bochum 07.09.2016: Engagierter in der Geflüchtetenhilfe) reagierte, da dieser nun einen privaten Rückzugsort habe. Die Art der Stabilität und Autonomie, die ein Geflüchteter durch den Bezug der eigenen Wohnung erlebt, kann ebenfalls dazu beitragen, das Leiden unter einer möglichen PBTS zu lindern (vgl. BPtK 2015: 9).

Anerkennung und soziale Integration

Die implizite psychologische Betreuung kann auf der Beziehungsebene außerdem noch intensiver vollzogen werden. So pflegen Geflüchtete oftmals eine bessere Beziehung gegenüber den freiwillig Engagierten als zu den SozialarbeiterInnen, weshalb sie sich den Engagierten emotional und psychisch eher öffnen, als dies gegenüber SozialarbeiterInnen der Fall ist (vgl. Interview Bochum 07.09.2016: Engagierter in der Geflüchtetenhilfe). Die freiwillig Engagierten ohne psychologische Ausbildung und Vorkenntnisse verschließen sich den Geflüchteten jedoch nicht, sondern öffnen sich dieser vertraulichen Beziehung und versuchen durch intensives Zuhören dem Geflüchteten ein Gefühl der Teilnahme und des Verständnisses zu vermitteln (vgl. ebd.). Dadurch wird dem Geflüchteten, seiner traumatischen Erfahrungen und seinem Status als Opfer entsprechende Anerkennung entgegengebracht, wodurch die Entstehung einer Traumafolgestörung eingedämmt werden kann (vgl. BPtK 2015: 8).

Damit die Geflüchteten ihre eigenen psychischen Belastungen besser verarbeiten können, leisten freiwillig Engagierte des Weiteren – im Rahmen einer impliziten psychologischen Betreuung – intuitive Hilfestellungen zur sozialen Integration. Diese erfolgen oftmals informell und sporadisch, beispielsweise in Form einer Einladung zu einem Essen oder einem Fußballspiel durch den freiwillig Engagierten. Dadurch, dass der oder die Geflüchtete „wieder was Schönes erleben“ (Interview Bochum 07.09.2016: Engagierter in der Geflüchtetenhilfe) kann, soll diese/r von seinen traumatischen Erfahrungen und psychischen Belastungen abgelenkt werden. Über eine bloße Ablenkung hinausgehend, werden durch eine solche soziale Integration des Geflüchteten jene Postmigrationsfaktoren reduziert, die dessen psychisches Wohlbefinden oftmals verletzen (vgl. Schweitzer et al. 2006: 184ff.) und das Leiden unter einer PTBS verstärken können (vgl. BPtK 2015: 9). Zu diesen Faktoren gehören auch die Trennung von der eigenen Familie, eine fehlende soziale Unterstützung und Probleme bei der kulturellen und gesellschaftlichen Teilhabe (vgl. Schweitzer et al. 2006: 184ff.).

Allesamt Faktoren, die freiwillig Engagierte im Rahmen einer impliziten psychologischen Betreuung auf einer Beziehungsebene zu dämpfen versuchen. Dabei nehmen die freiwillig Engagierten ihre Rolle in der impliziten psychologischen Betreuung nicht als herausragend wahr, sondern verstehen ihre Hilfestellungen mehr als alltägliche Unterstützung, denn als psychologische Bewältigungsstrategie. Nichtsdestotrotz kann letzteres ein Effekt der impliziten psychologischen Betreuung durch freiwillig Engagierte sein. Wie erfolgreich diese Hilfestellungen tatsächlich sind und ob sie für die Geflüchteten eine entsprechende Bewältigungsstrategie darstellen, lässt sich im Rahmen dieser Arbeit nicht beantworten. Dennoch lässt sich festhalten, dass die dargelegten Folgen einer impliziten psychologischen Betreuung, dem aktuellen Forschungsstand zufolge, Verarbeitungs- und Bewältigungswege jener Postmigrationsfaktoren sein können, die Geflüchtete oftmals psychisch belasten und zu einer Traumafolgestörung führen können, bzw. diese zumindest verstärken.

An dieser Stelle möchten wir unser Augenmerk auf die freiwillig Engagierten richten. So gewannen wir im Laufe unserer Forschung die Erkenntnis, dass durch den engen Kontakt mit traumatisierten Personen, freiwillig Engagierte mit Leidenserfahrungen konfrontiert werden, die insbesondere für jene ohne psychologische oder therapeutische Ausbildung belastend sein können. Welche Bewältigungsstrategien die freiwillig Engagierten mit und ohne psychologische bzw. therapeutische Ausbildung in Folge dessen anwenden und wie sich ihr Verständnis vom jeweils eigenen Engagement voneinander unterscheidet, wird im Folgenden u.a. näher dargelegt.

Die Gefahr – Sekundäre Traumatisierung freiwillig Engagierter

Wie im vorangehenden Kapitel dargelegt wurde, besteht ein Unterschied zwischen der expliziten und der impliziten psychologischen Betreuung und Beratung von Geflüchteten durch freiwillig Engagierte. Grundlegend für diese Unterscheidung ist die Berufsausbildung als PsychologIn oder TherapeutIn und die daraus resultierenden Tätigkeitsfelder des freiwilligen Engagements. Personen, die eine Berufsausbildung als PsychologIn oder TherapeutIn haben, übernehmen im Rahmen ihres Engagements eine explizite psychologische oder therapeutische Betreuung. Andere freiwillig Engagierte gewährleisten durch ihre tägliche Arbeit im Rahmen ihres Engagements eine implizite psychologische Betreuung.

Durch den intensiven Kontakt mit den Geflüchteten entwickeln sich bei den freiwillig Engagierten ein Vertrauensverhältnis und eine gegenseitige Sympathie. Die gemeinsamen Gespräche können von den zu behandelnden Sachfragen abschweifen und es findet ein Austausch über die jeweiligen Lebenswege statt (vgl. ebd. / vgl. Interview Bochum 07.09.2016: Engagierter in der Geflüchtetenhilfe). Den freiwillig Engagierten werden Fotos von der Flucht oder der zerstörten Heimat gezeigt. Ihnen wird anhand dieser Fotos vermittelt, welchen Verlust die Geflüchteten erlitten haben oder weitergehend erleiden und welche Hoffnungen sie hegen. Vor allem wird versucht über Fotos zu vermitteln, in welchen Zwangslagen sich der Rest der Familie des Geflüchteten befindet (vgl. Interview Bochum 07.09.2016: Engagierter in der Geflüchtetenhilfe). Die freiwillig Engagierten werden zum einen konfrontiert mit Tod, Leid und Krieg und zum anderen mit suizidalen Handlungen Geflüchteter, und versuchen Anteil zu nehmen an dem Unglück und dem Unrecht dass ihrer/ihrem Gegenüber geschehen ist. Dieser Umstand macht sie betroffen (vgl. Interview Bochum 16.09.2016: Engagierter in der Geflüchtetenhilfe) und bringt sie oftmals an den Rand dessen, was sie ertragen können (vgl. Interview Bochum 07.09.2016: Engagierter in der Geflüchtetenhilfe).

Die freiwillig Engagierten beschreiben es als schwierig, einen adäquaten Umgang mit den Leiden, die an sie herangetragen werden, und den Erfahrungen, die sie im Rahmen ihres Engagements machen, zu finden (vgl. Interview Bochum 16.09.2016: Engagierter in der Geflüchtetenhilfe). Grundsätzlich halten sie es für ihre Aufgabe, den Geflüchteten zuzuhören und alles in ihrer Macht Stehende in Bewegung zu setzen, um die Lage in der sich die Geflüchteten befinden, zu verbessern.

Freiwillig Engagierte, deren Arbeit eine Ausbildung zur PsychologIn oder TherapeutIn zu Grunde liegt, übernehmen auch eine explizite psychologische Betreuung von Geflüchteten. Sie führen therapeutische Sitzungen mit geflüchteten Menschen durch, um ihnen dabei zu helfen einen Umgang mit ihrem Seelenleid zu finden. Dabei legen sie in einem ersten Schritt ihr Hauptaugenmerk darauf, dem Geflüchteten ein Gefühl der Selbstbestimmung zurückzugeben (vgl. Interview Düsseldorf 13.10.2016a: Mitarbeiterin im PSZ).

Unabhängig von ihrer Ausbildung droht allen freiwillig Engagierten die Gefahr der Sekundären Traumatisierung (ST). Die ST wird als Krankheit verstanden und resultiert aus der wiederholten Konfrontation mit traumatischen Berichten, da die Betroffenen mittelbar zu ZeugInnen von Verbrechen und unmenschlichen Erlebnissen werden. Der Krankheitsverlauf entwickelt sich schleichend und die Betroffenen befinden sich in einem permanenten Zustand der Erregung. Die ST resultiert nicht aus Sorge um das eigene Wohlergehen, sondern aus Sorge um die Sicherheit der primär traumatisierten Person (vgl. Figley 2002: 41ff.). Wie die PTBS zeigt die ST eine Symptomatik in Form von Albträumen, Entfremdung und Schlafstörungen, oder in Gestalt von Burnout-Symptomen, wie Niedergeschlagenheit, körperliche Beschwerden und Zynismus (Maercker 2009: 172). Indikatoren für eine ST sind belastende Gefühle wie Wut, Scham, Trauer und Depression. Inwiefern eine ST eine Gefahr für freiwillig Engagierte darstellt, hängt davon ab, wie empathiefähig sie sind, auf welche Art und Weise sie mit dem Inhalt des Traumas des primär Traumatisierten konfrontiert wurden, welche eigenen unverarbeiteten Traumata sie mit sich tragen, wie empfänglich sie für emotionale „Ansteckung“ sind und inwieweit das eigene Leben durch Sicherheit und Stabilität geprägt ist (vgl. Figley 2002: 44ff.).

Sowohl freiwillig Engagierte mit therapeutischer Ausbildung als auch ohne haben in unseren Interviews auf Symptome einer ST hingewiesen. Während TherapeutInnen und PsychologInnen auf das Aufkommen von eigenen Traumata hinwiesen, und dies als ST bezeichneten, berichteten freiwillig Engagierte ohne therapeutische Ausbildung von großer Wut, die sich gegenüber dem bürokratischen Staatsapparat entwickelt. Dies kann ebenfalls ein Hinweis auf eine mögliche ST sein.

Im Folgenden werden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten bei der Verarbeitung der Konfrontation mit den Leiden und Problemen geflüchteter Menschen zwischen professionellen TherapeutInnen und freiwillig Engagierten ohne therapeutische Ausbildung beleuchtet. Dabei kommt zum Tragen, dass Personen mit einer therapeutischen oder psychologischen Ausbildung ein Bewusstsein über die Gefahr einer ST haben und über Kenntnisse verfügen, dieser zu begegnen. Dies ist bei freiwillig Engagierten ohne therapeutische Ausbildung eher seltener der Fall, und dennoch wenden sie intuitiv Methoden an, um durch ihr Engagement nicht seelisch in Mitleidenschaft gezogen zu werden. Die Fähigkeit sich selbst vor einer ST zu schützen, wird als Resilienz bezeichnet, und meint die Widerstandsfähigkeit gegen mögliche psychische Krisen (Borgert 2013: 10).

Kampf um Ressourcen – Bewältigungsstrategien Professioneller und Fachfremder

Freiwillig Engagierte in der Flüchtlingshilfe werden oft mit Geschichten und Erlebnissen konfrontiert, die ihr bestehendes Weltbild erschüttern und ihre Vorstellungskraft sowie ihr bisheriges Wissen bei weitem übersteigen.

Der Mensch nutzt Kategorien, um Gruppen von Objekten oder Ereignissen aufgrund ihrer Gemeinsamkeit zusammenzufassen und um seine Erlebnisse mit bereits vorhandenem Wissen in Kontakt zu bringen. Kategorien helfen ihm dabei die Welt in seiner Vorstellung zu ordnen, von seinen Erfahrungen zu profitieren und bereits vorhandenes Wissen auf neue Erfahrungen anzuwenden. Die Zuordnung zu einer Kategorie erlaubt es ihm in angemessener Art und Weise auf Objekte oder Erlebnisse zu reagieren (Waldmann 2008: 5ff.). Die Erfahrungen, die freiwillig Engagierte machen, passen oft nicht in ihre bestehenden Kategorien. Deswegen werden ‚Copingstrategien‘ angewandt, um im besten Falle einen adäquaten Umgang mit dem Erlebten zu finden. Unter Copingstrategien werden Strategien verstanden, die darauf ausgerichtet sind, die neuen Erfahrungen, die in kein bestehendes Kategoriensystem passen, zu kompensieren. Durch die Anpassung der bestehenden Kategorien oder durch die Erschaffung neuer Kategorien, die das Individuum benutzt, um sich ein Bild von der Welt zu machen, versuchen die freiwillig Engagierten die Konfrontation mit Leid zu bewältigen (vgl. Fischer 2009: 384). Diese kognitive Leistung wird als Teil persönlicher Ressourcen verstanden, die dazu beitragen, sich vor einer ST zu schützen.

Während bei therapeutisch oder psychologisch ausgebildeten freiwillig Engagierten vorausgesetzt werden kann, dass ein Wissen über eine mögliche ST vorhanden ist, muss davon ausgegangen werden, dass Personen ohne therapeutische oder psychologische Ausbildung nicht über dieses Wissen verfügen. Daraus resultieren jeweils unterschiedliche Strategien bei der Kompensation der eignen Konfrontation mit Leidenserfahrungen und der PTBS geflüchteter Menschen.

 

  • Schutz persönlicher Ressourcen

Die freiwillig Engagierten mit einer therapeutischen oder psychologischen Ausbildung haben gegenüber der anderen Gruppe von freiwillig Engagierten den Vorteil, dass sie die seelischen Belastungen, mit denen sie konfrontiert sind, besser als solche erkennen und mit entsprechenden Strategien für den professionellen Umgang vertraut sind. Freiwillig Engagierte mit therapeutischer oder psychologischer Ausbildung berichten davon, dass frühere Traumata auch bei ihnen wieder hervortreten (vgl. Interview Düsseldorf 13.10.2016a: Mitarbeiterin im PSZ). Eine Interviewpartnerin erzählte, dass sie im institutionellen Rahmen ihres Engagements Supervisionen, Team- Supervisionen und Fall-Supervisionen machen, um seelischen Belastungsstörungen vorzubeugen (vgl. ebd.). Unter einer Supervision wird die Bearbeitung von Problemen verstanden, die sich aus der Interaktion zwischen TherapeutIn und PatientIn ergeben. Dabei sollen im Gespräch zwischen dem/der SupervisorIn und dem/der SupervisandIn die beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten verbessert werden, aber auch die persönlichen Ressourcen des/der TherapeutIn gestärkt werden (vgl. Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen o.J.). Unter persönlichen Ressourcen werden die körperliche Konstitution, die geistigen Fähigkeiten, emotionale Fähigkeiten sowie Bildung, eigene Motivation, Erfahrungen und Glaubenssysteme verstanden, die dazu beitragen, Probleme zu bewältigen (vgl. o.V o.J). Nichtsdestotrotz berichtete diese Inteviewpartnerin von Schlafstörungen in Folge einer ST. Sie versucht diesen zu begegnen, indem sie an schöne Bilder denkt oder Atemübungen macht, um ihr „System herunterzufahren“. Alternativ liest sie ein gutes Buch bis ihr das Einschlafen möglich scheint. Sie betont dabei, dass es sich um Bücher mit schönem Inhalt handelt und nicht um Thriller (vgl. Interview Düsseldorf 13.10.2016a: Mitarbeiterin im PSZ). Andere TherapeutInnen finden auf anderen Wegen Ablenkung. Zum Beispiel singen sie im Kirchenchor und widmen sich religiösen Themen (vgl. Interview Düsseldorf 04.11.2016: Engagierte im PSZ). Die freiwillig Engagierten ohne therapeutische Ausbildung berichten von einer starken Wut, die sie gegenüber dem bürokratischen Staatsapparat entwickelt haben. Dies geht soweit, dass sie sich nicht mehr in der Lage sehen, sich mit Behörden bezogen auf das Thema Flucht und Integration auseinanderzusetzen. Die persönlichen Ressourcen der freiwillig Engagierten sind dabei deutlich angegriffen. Dadurch, dass die freiwillig Engagierten ohne therapeutische Ausbildung nicht über die Möglichkeiten der professionellen Supervision verfügen und über die Gefahren der ST nur intuitiv wissen, droht ihnen eine besonders große Gefahr die persönlichen Ressourcen, und damit die Fähigkeit einen adäquaten Umgang mit der Konfrontation mit Leid zu finden, einzubüßen und sekundär traumatisiert zu werden.

 

  • Soziale Ressourcen

Für die Gruppe von freiwillig Engagierten ohne therapeutische Ausbildung ist es umso wichtiger auf soziale Ressourcen zurückgreifen zu können, da sie einer größeren Gefahr ausgesetzt sind, persönliche Ressourcen einzubüßen. Diese Gruppe freiwillig Engagierter sucht die soziale Interaktion, um ihre Erfahrungen zu verarbeiten und so ihre persönlichen Ressourcen zu entlasten. Zu den sozialen Ressourcen zählen zum einen die engeren Beziehungen in der Familie und zum anderen die Beziehungen im weiteren Familienkreis und zu anderen Personen. Soziale Ressourcen nehmen bei allen interviewten freiwillig Engagierten eine große Rolle ein; dies ist insbesondere bei jenen ohne therapeutische oder psychologische Ausbildung der Fall. Für sie spielt die Familie eine besonders große Rolle, um mit den Folgen des eigenen Engagements umgehen zu können. Das gleiche gilt für die Organisation, in deren Rahmen das eigene Engagement koordiniert wird, oder über die man sich und das eigene Engagement identifiziert. Bei den Funktionen, die die Organisationen für die freiwillig Engagierten übernehmen, sind Unterschiede zwischen freiwillig Engagierten mit einer psychologischen oder therapeutischen Ausbildung und freiwillig Engagierten mit anderweitiger Berufsausbildung im freiwilligen Engagement zu erkennen. Diese werden im Folgenden dargelegt.

 

4.2.1 Bezugsrahmen – Lokal und International

Die freiwillig Engagierten ohne therapeutische Ausbildung verstehen ihr Engagement als lokale Intervention in eine staatliche Mangelversorgung hinein (vgl. Interview Düsseldorf 13.10.2016b: Mitarbeiterin im PSZ). Es ist ihnen wichtig, Menschen, zu denen sie persönlichen Kontakt haben, dabei zu helfen, sich in die lokale Gesellschaft zu integrieren. Die freiwillig Engagierten ohne therapeutische Ausbildung präsentieren den geflüchteten Menschen die Stadt, in der sie leben, als ihre Heimat und möchten ihnen dabei helfen, sich in eben dieser neuen Heimat zurechtzufinden. Es geht den Engagierten darum, anzupacken und konkrete Hilfestellung zu gewährleisten (vgl. ebd.). Aus diesen persönlichen Beziehungen entwickeln sich auf Sympathie beruhende Beziehungen, die weit über die Sachebene hinausgehen (vgl. Interview Bochum 07.09.2016: Engagierter in der Geflüchtetenhilfe). Trotz der Bezugnahme auf die lokale Ebene des eigenen Engagements, verstehen die freiwillig Engagierten die Migrationsbewegung und die mangelnde Versorgung Geflüchteter in Deutschland als Ergebnis überregionaler und internationaler Prozesse. Vor diesem Hintergrund sehen sie kein nahendes Ende ihrer Arbeit, sondern vielmehr eine wachsende, ihre Zukunft bestimmende Aufgabe. Aus ihrer Perspektive werden die zunehmende Mobilität der Menschen und die vergleichsweise schlechter werdenden Lebensbedingungen auch in 25 Jahren noch pragmatisches Engagement auf lokaler Ebene erfordern (vgl. ebd.). Die freiwillig Engagierten organisieren sich in Gruppen in freundschaftlicher Atmosphäre, die sich auf lokale Probleme und Umstände fokussieren. Der lokale Rahmen ist das Verbindende der freiwillig Engagierten. Die Gruppen, in denen sie sich engagieren, bieten ihnen die Möglichkeit, Probleme bei der praktischen Arbeit anzusprechen, ihrem Ärger über bürokratische Prozesse Luft zu machen und sich in einem intimen Rahmen über die seelischen Belastungen auszutauschen (vgl. Interview Bochum 16.09.2016: Engagierter in der Geflüchtetenhilfe). Die Gruppe, in der sich engagiert wird, wird also unmittelbar zur sozialen Ressource der freiwillig engagierten Person. Es entwickeln sich neue Freundschaften und durch die zunehmende Vernetzung entsteht ein Bezugsrahmen auf lokaler Ebene, der eine enge Zusammenarbeit der freiwillig Engagierten gewährleistet. Im Zuge dessen lernen diese voneinander, Aufgaben zu bewältigen und Herausforderungen anzunehmen. Das Netzwerk gibt Anstoß, eigene Lern- und Denkprozesse zu korrigieren und neue Perspektiven auf das eigene Handeln zu zulassen. Diese engen Beziehungen, die sich aufbauen, bieten den freiwillig Engagierten Halt, wenn sie sich mit Problemen konfrontiert sehen, die sie seelisch überlasten. Diese soziale Eingebundenheit verschafft den freiwillig Engagierten eine größere Resilienz, also eine größere psychische Widerstandsfähigkeit, um mögliche Krisen durch in der Gemeinschaft vermittelten Ressourcen abzuwehren.

Während das Engagement der Nicht-TherapeutInnen die internationale Dimension der Migrationsbewegungen zwar berücksichtigt, sich jedoch auf die pragmatische Hilfe vor Ort konzentriert, liegt dem Engagement der befragten TherapeutInnen und PsychologInnen ein internationaler Berufsethos zu Grunde. Sie sehen ihr Engagement als Teil einer globalen Bewegung,  nehmen in der Darstellung ihres Engagements Bezug auf globale Organisationen ihres Berufsstandes und betten ihre Tätigkeit in diesen globalen Rahmen ein (zum Flüchtlingsengagement als globale Bewegung vgl. Die Politische Dimension des Engagements). Dies resultiert aus den geschaffenen überregionalen und transnationalen Institutionen, in deren Rahmen sich freiwillig engagierte TherapeutInnen und PsychologInnen gegenstandsbezogen austauschen, fortbilden und Lobbyarbeit betreiben. Im Rahmen unserer Interviews wurden vor allem die Organisationen ‚Bundesarbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge“ (Interview Düsseldorf 13.10.2016a: Mitarbeiterin im PSZ), „International Physicians for Prevention of Nuclear War“ (Interview Düsseldorf 04.11.2016: Engagierte im PSZ) und „Medicines sans Frontieres“ (ebd.) (zu Deutsch: Ärzte ohne Grenzen) genannt. Vor allem letztgenannte Organisation trägt dazu bei, dass die TherapeutInnen und PsychologInnen ihre Arbeit in Deutschland als Symptombekämpfung verstehen, die mit der Bekämpfung der Ursachen von Flucht einhergehen muss (vgl. Interview Düsseldorf 13.10.2016a: Mitarbeiterin im PSZ). Für die Stärkung der Resilienz des/der einzelnen Engagierten ist die internationale Organisation nicht ausschlaggebend. Dafür wirkt die räumliche Distanz zu groß und der tatsächliche Austausch ist zu selten.

4.2.2 Die Familie –  Kern sozialer Ressourcen 

Sowohl für Engagierte mit therapeutischer Ausbildung als auch ohne ist die Familie die erste Adresse, um über aufkommende Frustrationen und Leiden zu sprechen. Der Familie kommt dementsprechend eine Hauptrolle bei der Stärkung der Resilienz von freiwillig Engagierten zu.

Voraussetzung dafür ist die Möglichkeit, die Privatsphäre vor den Folgen des Engagements bestmöglich zu schützen. Dadurch wird ein Rückzugsraum gewährleistet, der es den freiwillig Engagierten ermöglicht, ihr Engagement aufrechtzuhalten ohne zu vergessen, dass es noch ein eigenes Leben gibt. Dies stellt für die freiwillig Engagierten einen ständigen Drahtseilakt dar. Zum einen möchten sie das persönliche Leid der geflüchteten Menschen teilen und zum anderen den privaten Bereich nicht als Rückzugsort gefährden. Um dies zu gewährleisten, treffen sich die freiwillig Engagierten mit den Geflüchteten nicht im häuslichen Umfeld des Engagierten, sondern im öffentlichen Raum. Je länger eine Zusammenarbeit zwischen Engagierten und Geflüchteten besteht, desto enger werden die Verhältnisse, und desto mehr verwischen die Grenzen zwischen dem privaten Bereich und dem Bereich des freiwilligen Engagements (vgl. Interview Bochum 16.09.2016: Engagierter in der Geflüchtetenhilfe). Dies gilt vor allem für die implizite psychologische Betreuung, da diese in weniger eng gesteckten formellen Grenzen stattfindet. Aber auch Engagierte, die eine explizite psychologische Betreuung von Geflüchteten übernehmen, kämpfen darum, die Belastungen aus ihrem Engagement nicht mit nach Hause zu nehmen, da sie befürchten die Familie damit zu sehr zu belasten. Stattdessen sehen sie den Bedarf, die Familie als Hort der Freude zu bewahren (vgl. Interview Düsseldorf 04.11.2016: Engagierte im PSZ).

Beinah alle befragten Personen haben darauf hingewiesen, dass sie nicht die einzigen ihrer Familie sind, die im Flüchtlingsengagement tätig sind. Vor allem bei freiwillig Engagierten, die eine implizite psychologische Betreuung übernehmen, ist das eigene Engagement Teil eines Familienengagements im Rahmen der lokalen Hilfsorganisation. Das gemeinsame Engagement entwickelt sich in den Familien zur Herausforderung, die gemeinsam bewältigt wird. Daraus resultiert, dass die Familie zum einen als Arbeitspartner im Rahmen des Engagements auftritt und zum anderen als Rückzugsraum die Resilienz gegen ST stärkt. Das gemeinsame Engagement scheint sich vor allem auf EhepartnerInnen auszuwirken. Durch das gemeinsame Projekt verbringen sie mehr Zeit denn je miteinander und versuchen gemeinsame Lösungen für auftretende Probleme zu erarbeiten (vgl. Interview Bochum 16.09.2016: Engagierter in der Geflüchtetenhilfe). Dieser Umstand ist vor allem für jene engagierten (Ehe-)PartnerInnen von herausragender Bedeutung, die beruflich bedingt bis dato sowohl räumlich als auch zeitlich und thematisch in ihrem Alltag voneinander getrennt waren. Sie entwickeln im Rahmen ihres gemeinsamen Engagements eine größere Wertschätzung für die Fähigkeiten des jeweils anderen und setzen diese Fähigkeiten arbeitsteilig im Rahmen ihres Engagements ein (vgl. ebd.). Daraus resultiert, dass das Thema der Integrationshilfe das beherrschende ist, wenn die Familie sich im häuslichen Rahmen oder auf Familienfeiern trifft (vgl. Interview Bochum 07.09.2016: Engagierter in der Geflüchtetenhilfe). Dies ist zum einen ein weiteres Indiz dafür, dass die Familie ausschlaggebend dafür ist, die Resilienz gegen ST zu gewährleisten, stellt zum anderen aber ein Zeichen für die Untrennbarkeit von freiwilligem Engagement und familiärer Sphäre dar.

Wo der Staat spart, zahlen freiwillig Engagierte mit ihrer Gesundheit – Ein Fazit

Wie eingangs dargelegt, stehen die gesundheitliche Versorgung Geflüchteter und die damit einhergehenden Kosten im Spannungsverhältnis mit dem politischen Wunsch nach einer möglichst kostenneutralen und restriktiven Zuwanderung Geflüchteter. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das Verwertungspotential der MigrantInnen in der deutschen Volkswirtschaft zumindest fraglich scheint. Es sei daran erinnert, dass das Recht auf Asyl das einzige Recht darstellt, das Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft gegenüber dem deutschen Staat erwirken können.

In diesem Essay wurde der Zusammenhang zwischen dieser staatlich verschuldeten und juristisch manifestierten Versorgungslücke bei der psychologischen Betreuung Geflüchteter auf der einen Seite und die daraus resultierenden psychischen Belastungen und Krankheiten unter Geflüchteten und freiwillig Engagierten hergestellt. Die Auswirkungen des eingeschränkten Zugangs zu Gesundheitsdienstleistungen für geflüchtete Menschen mit einer PTBS wurde ebenso dargelegt, wie dessen Auswirkungen auf die Arbeit freiwillig Engagierter, die entweder eine explizite oder implizite psychologische Betreuung von geflüchteten Personen übernehmen.

Zur Bewältigung einer PTBS wäre der schnellstmögliche Zugang zu einer psychologischen Therapie für geflüchtete Menschen zwingend notwendig, was durch das Asylbewerberleistungsgesetz derzeit verhindert wird. Diese Regelung sieht einen Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen für Geflüchtete erst nach 15 Monaten vor. Erschwerend kommt hinzu, dass dem Asylpaket II zufolge, relevante Asylgründe nach der Erstanhörung nicht mehr geltend gemacht werden können. Dieser Umstand missachtet, dass traumatische Erfahrungen nicht sofort in ihrer Ganzheit sprachlich kommunizierbar sind und erst durch eine psychologische Betreuung als solche erkannt werden.

Die staatliche Versorgungslücke macht es notwendig, dass freiwillig Engagierte je nach Qualifikation eine explizite oder implizite psychologische Betreuung Geflüchteter gewährleisten. Das quantitative Ausmaß dieser Versorgungslücke wird besonders darin deutlich, dass 40 bis 50% der erwachsenen Geflüchteten in Deutschland unter einer PTBS leiden. Dieser Anteil ist in der Allgemeinbevölkerung mit 2,3% hingegen schwindend gering.

Vor allem für freiwillig Engagierte ohne therapeutische Ausbildung birgt die Konfrontation mit dem Seelenleid geflüchteter Menschen die Gefahr einer Sekundären Traumatisierung. Die Engagierten werden konfrontiert mit Tod, Leid und Krieg und müssen Wege finden, mit den Einblicken in die Abgründe der Unmenschlichkeit umzugehen. Anders als die freiwillig engagierten TherapeutInnen und PsychologInnen, verfügen sie oftmals weder über angeleitete Verarbeitungsstrategien, noch wissen sie um die Gefahren einer Sekundären Traumatisierung, sondern scheinen nur zu ahnen, dass ihre Psyche durch ihr Engagement in Mitleidenschaft gezogen wird. Ihre Resilienz schmilzt mit abnehmenden persönlichen Ressourcen, die ihnen zur Verfügung stehen. Umso wichtiger ist ihre soziale Eingebundenheit in eine lokale Engagement-Gruppe, die ihnen ergänzend zur Familie soziale Ressourcen gewährleisten kann und eine Verarbeitung ermöglicht.

Doch um die Familie führt kein Weg vorbei. Sie spielt die zentrale Rolle beim Erhalt der Resilienz. Unabhängig von der Berufsausbildung ist der familiäre Bezug für alle freiwillig Engagierten der Kern sozialer Ressourcen. Besonders für die freiwillig Engagierten ohne therapeutische oder psychologische Ausbildung übernimmt die Familie, aufgrund der mangelnden Möglichkeiten des professionellen Umgangs mit psychologischen Belastungen, eine Schlüsselfunktion.

Dort wo freiwillig Engagierte in der Flüchtlingshilfe tätig sind, können sie dem zerstörerischen Mechanismus einer PTBS einen Riegel vorschieben und Menschen(-leben) retten. Doch zu einem hohen Preis. Vor allem die Personen, die eine implizite psychologische Betreuung vornehmen, laufen Gefahr die staatliche Mangelwirtschaft mit ihrer Gesundheit zu bezahlen.

Ein Beitrag von Zakaria Rahmani und Stephan Daiber

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Schweitzer, Robert / Melville, Fritha / Steel, Zachary / Lacherez, Philippe (2006): Trauma, post-migration living difficulties, and social support as predictors of psychological adjustment in resettled Sudanese refugees. In: The Australian and New Zealand journal of psychary, Jg. 2006, Nr. 40(2), S. 179-187.

Waldmann, Michael (2008): Kategorisierung und Wissenserwerb, in: Jochen Müsseler / Wolfgang Prinz (Hrsg.), Lehrbuch allgemeine Psychologie, Heiderlberg: Spektrum Verlag.

[i]               Durch die EU-Aufnahmerichtlinie ist Deutschland dazu verpflichtet, vulnerable Schutzsuchende zu erkennen und einen Zugang zur medizinischen und psychosozialen Versorgung zu ermöglichen (vgl. BAfF 2015: 1).

[ii]              Für eine Vertiefung des Krankheitsbildes der PTBS, siehe Kapitel 2.3 der vorliegenden Arbeit.

[iii]             Leistungsberechtigt sind laut §1 Abs. 1 AsylbLG alle materiell bedürftigen, asylsuchenden Personen.

[iv]             Der Status des subsidiären Schutzes wird jenen Personen erteilt, bei denen weder der Flüchtlingsschutz, noch die Asylberechtigung greifen; denen bei Rückführung in das Heimatland jedoch ernsthafter Schaden droht (vgl. BAMF 2016).

[v]              Bei dem ICD-10 handelt es sich um die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme.

[vi]             Das Folgeverfahren ist das Verfahren, das auf einen Asylantrag – bis zu dessen Gewährleistung oder Ablehnung – folgt.

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