{"id":89,"date":"2017-01-27T10:45:50","date_gmt":"2017-01-27T09:45:50","guid":{"rendered":"https:\/\/engagementforschung.blogs.ruhr-uni-bochum.de\/?p=89"},"modified":"2017-02-27T15:47:43","modified_gmt":"2017-02-27T14:47:43","slug":"flicken-fuers-sozialnetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/engagementforschung.blogs.ruhr-uni-bochum.de\/?p=89","title":{"rendered":"Flicken f\u00fcrs Sozialnetz"},"content":{"rendered":"<h3><strong>&#8211; Ehrenamtliche medizinische Versorgung &#8211;\u00a0<\/strong><\/h3>\n<p>Nicht erst seit 2015 und der wachsenden Anzahl potentieller Neub\u00fcrger<a href=\"#_edn1\" name=\"_ednref1\">[i]<\/a> besteht in Deutschland ein Engpass bei der medizinischen Versorgung von Menschen ohne sicheres Bleiberecht, aus welchem sich kritische Krankheitsbilder und dramatische Schicksale f\u00fcr Menschen auf der Flucht ergeben k\u00f6nnen. Der deutsche Staat sieht davon ab, international anerkannte Menschenrechte umzusetzen und eine menschenw\u00fcrdige und diskriminierungsfreie gesundheitliche Versorgung f\u00fcr alle Menschen in der Bundesrepublik zu gew\u00e4hrleisten. So genie\u00dfen Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus<a href=\"#_edn2\" name=\"_ednref2\">[ii]<\/a> und Menschen auf der Flucht faktisch keinen Krankenversicherungsschutz und haben somit keinen oder einen nur sehr eingeschr\u00e4nkten Zugang zur gesundheitlichen Versorgung (vgl.: BAG Gesundheit 2007: 24; Hollstein 2017: 276; Schmitt 2007: 11ff.). Zwar haben Menschen auf der Flucht oder ohne aufenthaltsrechtlichen Status nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) formal gesehen einen Rechtsanspruch auf eine medizinische Grundversorgung, jedoch verhindern strukturelle Defizite die hinreichende Realisierung der Anspr\u00fcche. Frauen, M\u00e4nner und Kinder vermeiden aus Angst vor einer Statusaufdeckung im Zuge der beh\u00f6rdlichen \u00dcbermittlungspflichten, und der damit einhergehenden drohenden Abschiebehaft, den Kontakt zu medizinischen Einrichtungen.<!--more--><\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus gestaltet sich auch die medizinische Versorgung der gemeldeten Schutzsuchenden als unzul\u00e4nglich und schikan\u00f6s. Nicht Deutschsprachigen wird zugemutet, ihren medizinischen Bedarf glaubhaft und wahrheitsgem\u00e4\u00df zu schildern und Antr\u00e4ge auf Kostenerstattung zu stellen, die sich kompliziert wie ein Hartz 4 Antrag gestalten. Die Bewilligung der Behandlungskosten wird dann, im schlimmsten Fall, von einem medizinisch inkompetenten Sachbearbeiter im Sozialamt vorgenommen (vgl.: BAG Gesundheit 2007: 18 u. 24;\u00a0 Cyrus o.J.: 56; Schmitt 2007: 13).<\/p>\n<p>Noch schwieriger gestaltet sich die Medizinische Versorgung von Asylsuchenden im Zuge der j\u00fcngsten Zuwanderungsbewegungen. Auf Grund der hohen Zahlen von Zuwanderern und Antr\u00e4gen k\u00f6nnen einige Wochen bis Monate vergehen, bis Neuank\u00f6mmlinge einen Versicherungsnachweis oder Krankenbehandlungsschein erhalten. In dieser Phase helfen h\u00f6chstens extra eingerichtete Notfallsprechstunden in den Erstaufnahmeeinrichtungen und die dort engagierten externen \u00c4rzte oder sogenannte Medinetze, die ehrenamtliche medizinische Versorgung f\u00fcr Menschen ohne Krankenversicherung anbieten (vgl. Seyler 2015: 2).<\/p>\n<p>Diese Medinetze finden sich zumeist in deutschen Gro\u00dfst\u00e4dten und k\u00f6nnen somit keine fl\u00e4chendeckende medizinische Versorgung von Personen ohne Aufenthaltspapiere sicherstellen. Gesundheitsf\u00f6rdernde und pr\u00e4ventive Ma\u00dfnahmen sowie gerade auch gr\u00f6\u00dfere Behandlungsbedarfe erweisen sich &#8211; nicht zuletzt aus Kostengr\u00fcnden &#8211; als besonders schwierig (vgl. BAG Gesundheit 2007: 17).<\/p>\n<p>Es stellt sich somit zwangsl\u00e4ufig die Frage nach Finanzierungsm\u00f6glichkeiten medizinischer Versorgungsleistungen, die im Rahmen zivilgesellschaftlichen Engagements erbracht werden.<\/p>\n<p>K\u00f6nnen der Bedarf an medizinischer Versorgung papierloser Menschen und die entstehenden Kosten rein durch ehrenamtliches Engagement und die bestehenden Finanzierungsm\u00f6glichkeiten gedeckt werden, oder bedarf es der Unterst\u00fctzung \u00f6ffentlicher Stellen &#8211; und wie lie\u00dfe sich diese gestalten?<\/p>\n<p>Teil 1 des Beitrags &#8211; <a href=\"#Teil 1\"><em>Legal? Illegal? Ganz egal! Finanzierung humanit\u00e4rer medizinischer Versorgung von \u201ePapierlosen\u201c<\/em> <\/a>&#8211; geht diesen Fragen nach. Dazu stellt der erste Abschnitt zun\u00e4chst die <a href=\"#Gr\"><em>gesetzlichen Rahmenbedingungen<\/em><\/a> dar, aus denen der formale Rechtsanspruch auf medizinische Versorgung f\u00fcr Menschen ohne Aufenthaltstitel erw\u00e4chst. Der Fokus der Betrachtung richtet sich sodann einerseits auf den formellen Zugang zum Gesundheitssystem bei planbaren medizinischen Behandlungen \u00fcber den sogenannten <a href=\"#Dk\"><em>Krankenschein<\/em><\/a>. Andererseits auf die medizinische <a href=\"#Nv\"><em>Notfallversorgung<\/em><\/a>. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem schikan\u00f6sen Prozedere, welches ein Mensch ohne Papiere durchlaufen soll, um medizinische Versorgung zu erhalten und den strukturellen Defiziten sowie rechtlichen Unklarheiten dieser beiden Zugangsvarianten.<\/p>\n<p>Daran anschlie\u00dfend wird der <a href=\"#Aw\"><em>\u201eAusweg ehrenamtliche Versorgung\u201c<\/em><\/a> aufgezeigt, und welche Grenzen sich bei dieser Form des humanit\u00e4ren Engagements herauskristallisieren. Im Fokus stehen dabei <a href=\"#Fp\"><em>Finanzierungspraktiken und -probleme<\/em><\/a> medizinischer Versorgung f\u00fcr Menschen ohne Aufenthaltsstatus &#8211; insbesondere <a href=\"#Lf\"><em>Lokalfonds<\/em><\/a> &#8211; sowie im Anschluss daran, m\u00f6gliche Finanzierungsalternativen &#8211; der <a href=\"#Bf\"><em>\u201eBundesfond\u201c<\/em><\/a> und der sogenannte <a href=\"#Ak\"><em>\u201eanonymisierten Krankenschein\u201c<\/em><\/a>.<\/p>\n<p>In Abgrenzung zu Teil 1 fokussiert sich der zweite Teil dieses Forschungsberichtes auf die vor dem Hintergrund der Zuwanderungsentwicklungen neu entstandenen Formen des Engagements. Bei diesen neuen Engagementformen in der medizinischen Versorgung von Gefl\u00fcchteten handelt es sich um Sprechstunden, die von engagierten \u00c4rztinnen und \u00c4rzten in Gemeinschaftsunterk\u00fcnften angeboten werden. Diese sollen in Teil 2 <a href=\"#Teil 2\"><em>Flexibilit\u00e4t, Kreativit\u00e4t, Strukturen \u2013ehrenamtliches Engagement in der medizinische Versorgung zwischen Herausforderung, Bedarfsorientierung und individuellen Einsatz <\/em><\/a>in ihrer strukturellen Auspr\u00e4gung dargestellt werden.<\/p>\n<p>Dazu wird einleitend <em>die <a href=\"#As\">Ausgangssituation<\/a><\/em> erl\u00e4utert. Die Sprechstunden als <a href=\"#Ns\"><em>neuartige Strukturen<\/em><\/a> werden anschlie\u00dfend hinsichtlich ihrer organisationalen Formen, Arbeitsinhalte und weiterer Elemente anhand der Interviewbeispiele dargestellt. Hier bestehen gro\u00dfe Unterschiede. Es hat sich auch gezeigt, dass die geschaffenen Engagementstrukturen oftmals \u00fcber die medizinische Versorgung hinausgehen. Dies ist durch eine <a href=\"#Be\"><em>Bedarfsausrichtung und den individuellen Einsatz<\/em><\/a> der Engagierten zu erkl\u00e4ren. Abschlie\u00dfend werden die <a href=\"#He\"><em>Handlungsempfehlungen bzw.- erwartungen <\/em><\/a>der Engagierten erfasst. Diese divergieren stark voneinander.<\/p>\n<p>Erg\u00e4nzt werden die auf Literaturrecherche basierenden Befunde der beiden Teile dieses Beitrags von Erkenntnissen, welche sich aus der Analyse der sechs im Rahmen dieses Forschungsprojektes gef\u00fchrten qualitativen Interviews ergeben.<\/p>\n<p>Wichtig ist diesbez\u00fcglich hervorzuheben, dass die auf diesen Interviews basierenden Ergebnisse keinesfalls einen repr\u00e4sentativen Anspruch erheben. Es handelt sich vielmehr um Fallbeispiele. Um jedoch trotz des Fallcharakters den Bereich des Ehrenamts in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe in seinem Facettenreichtum abdecken zu k\u00f6nnen, erfolgte die Auswahl der Interviewpartnerinnen und -partner entlang dieses differenzierten Feldes.<\/p>\n<p>Die Engagierten, die interviewt wurden, divergieren dementsprechend unter anderem hinsichtlich der Arbeitsinhalte, die sie in der medizinischen Versorgung \u00fcbernehmen. Unterschiede bestehen aber auch bez\u00fcglich der St\u00e4dte, in denen das Engagement gew\u00e4hrleistet wird und hinsichtlich der beruflichen Hintergr\u00fcnde der Engagierten. So sind zwei \u00c4rztinnen bzw. \u00c4rzte interviewt worden, die in den Landesunterk\u00fcnften medizinische Sprechstunden anbieten. Sie nehmen eine Basisversorgung der Asylsuchenden vor Ort vor, vermitteln diese gegebenenfalls zu entsprechenden Fach\u00e4rzten. Ein weiterer gro\u00dfer Bereich der ehrenamtlichen medizinischen Hilfe stellen die Medinetze und die dort angebotenen Vermittlungssprechstunden dar. Hilfe erfahren hier vor allem Menschen, die aufgrund ihres Aufenthaltsstatus keine bzw. nur eine eingeschr\u00e4nkte medizinische Versorgung erhalten, oder auf Grund staatlicher Kapazit\u00e4tsengp\u00e4sse keinen anderen Ausweg sehen. Dazu z\u00e4hlen \u201ePapierlose\u201c und Asylsuchende. Die hier engagierten Ehrenamtlichen haben durchaus auch andere bzw. nicht ausschlie\u00dflich medizinische berufliche Hintergr\u00fcnde. Dar\u00fcber hinaus konnten eine Psychotherapeutin und eine Physiotherapeutin befragt werden. Erstere \u00fcbernimmt einerseits ehrenamtlich Patienten, andererseits erstellt sie bei Bedarf in Abschiebeverfahren auch Gutachten. Letztere ist ehrenamtlich im Rahmen eines Hilfsprogramms t\u00e4tig, das Kindern aus Kriegsgebieten in Deutschland eine medizinische Versorgung erm\u00f6glicht. Letztlich engagieren sich die sechs Befragten in insgesamt f\u00fcnf unterschiedlichen St\u00e4dten Nordrhein-Westfalens.<\/p>\n<p>Die Befragung erfolgte mittels leitfadengest\u00fctzter narrativer Interviews. Neben allgemeinen Fragen zu Motiven und Organisationsformen des Engagements, wurden f\u00fcr den Bereich der ehrenamtlichen medizinischen Versorgung in der Fl\u00fcchtlingshilfe spezifische Fragen gestellt. Diese erfragten ein m\u00f6gliches Berufsethos unter \u00c4rzten sowie Psychotherapeuten als Hintergrund f\u00fcr ihr Engagement, den Umgang mit Daten in diesem rechtlich prek\u00e4ren Feld und der Finanzierung des medizinischen Angebots.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref1\" name=\"_edn1\"><\/a><\/p>\n<p><u><a id=\"Teil 1\"><\/a>Teil 1<\/u><\/p>\n<p><strong>Legal? Illegal? Ganz egal!<\/strong><\/p>\n<p><strong>Finanzierung humanit\u00e4rer medizinischer Versorgung \u201ePapierloser\u201c<\/strong><\/p>\n<p><strong>______________________________________________________________<\/strong><\/p>\n<p>Wie eingangs geschildert erweist sich die medizinische Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz als problematisch. Theoretisch gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Gesundheitsversorgung, der jedoch wegen beh\u00f6rdlicher \u00dcbermittlungspflichten von Menschen ohne Papiere nicht ohne negative Folgen realisiert werden kann. Da sich diese Zust\u00e4nde auch nach der Modifikation des AsylbLG 2015 nicht \u00e4ndern k\u00f6nnen, da diese am Kern des Problems nichts \u00e4ndern, sieht der Staat offensichtlich keinen Handlungsbedarf. Er \u00fcberl\u00e4sst die Verletzlichkeit der betroffenen Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalit\u00e4t, die sich beispielsweise in Armut, sozialer Ausgrenzung und einem erh\u00f6hten Erkrankungsrisiko \u00e4u\u00dfern kann, weiterhin der gesellschaftlichen Solidarit\u00e4t (vgl.: Beier 2007: 93; K\u00f6\u00dfler et al. 2013: 7). Das Dilemma bez\u00fcglich der staatlichen medizinischen Grundversorgung f\u00fcr Menschen ohne Papiere soll somit, zumindest teilweise, durch nichtstaatliche Parallelstrukturen, in deren Rahmen medizinische Hilfe und Unterst\u00fctzung f\u00fcr Betroffene aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden geleistet wird, kompensiert werden. Der Staat nimmt sich aus der Verantwortung, frei nach dem Motto: Der \u201egood will\u201c wird\u2019s schon richten (vgl.: BAG Gesundheit 2007: 10; Hollstein 2017: 275ff.). Einer unserer Interviewpartner f\u00fchrt diesbez\u00fcglich an:<\/p>\n<blockquote><p>Das ist an sich gar nicht mein Aufgabenbereich. [\u2026] Eigentlich hat ja unser Staat die Aufgabe, f\u00fcr diese Leute [\u201eFl\u00fcchtlinge ohne Status\u201c] diesen Schutz, diese Versorgung anzubieten. Das tut er nicht, sondern er delegiert es praktisch an Organisationen, wie die medizinische Fl\u00fcchtlingshilfe Bochum. [\u2026] was ja insofern einzig grotesk ist, weil sie ja nichts anderes tut, als die Aufgabe, die der Staat eigentlich gehabt h\u00e4tte (Interview Bochum 31.10.2016: Engagierter in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe).<\/p><\/blockquote>\n<p>Die humanit\u00e4r motivierten medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfen in Deutschland k\u00f6nnen jedoch eine fl\u00e4chendeckende Substitution staatlicher medizinischer Grundversorgung nicht ausreichend sicherstellen. Gerade kostspielige medizinische Ma\u00dfnahmen erweisen sich als besonders schwierig.<\/p>\n<p>Der vorliegende Beitrag (Teil 1) geht deshalb den Fragen nach: K\u00f6nnen der Bedarf an medizinischer Versorgung \u201ePapierloser\u201c und die entstehenden Kosten rein durch ehrenamtliches Engagement und die vorhandenen Finanzierungsm\u00f6glichkeiten gedeckt werden, oder bedarf es zus\u00e4tzlich der Unterst\u00fctzung \u00f6ffentlicher Stellen &#8211; und wie lie\u00dfe sich diese gestalten?<\/p>\n<p><strong><a id=\"Gr\"><\/a>Gesetzliche Rahmenbedingungen <\/strong><\/p>\n<p>Nicht nur bei unserer Interviewpartnerin gilt: \u201egesundheitliche Versorgung ist Menschenrecht\u201c (Interview Bochum 25.10.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe). Neben Deutschlands Anerkennung des sozialen Rechts auf diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsf\u00fchrsorge durch die Ratifizierung von u.a. der United Nation Konvention, der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention und dem Pakt \u00fcber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, legt das deutsche Grundgesetz in Art 2 Abs. 2 \u201edas Recht auf Leben und k\u00f6rperliche Unversehrtheit\u201c als allgemeing\u00fcltiges Menschenrecht fest. Dieses Recht &#8211; der Anspruch auf medizinische Versorgungsleistungen &#8211; ist f\u00fcr Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalit\u00e4t im Asylbewerberleistungsgesetz von 1993 ausdifferenziert (Bielefeld 2007: 90). Es regelt \u201edie materielle Lebensgrundlage von Kriegs- oder B\u00fcrgerkriegsfl\u00fcchtlingen sowie Ausl\u00e4ndern ohne sicheres Bleiberecht\u201c (Schmitt 2007: 25). Die Paragraphen 4 und 6 des AsylbLG legen dabei den Leistungsumfang f\u00fcr die Behandlung auf Basis des Regelbedarfs f\u00fcr die ersten 15 Monate des legitimen Aufenthalts in Deutschland fest<a href=\"#_edn3\" name=\"_ednref3\">[3]<\/a> (vgl.: Hollstein 2017: 272; K\u00f6\u00dfler et al. 2013: 41f.).<\/p>\n<p>Leistungsberechtigt sind alle Personen, die \u201avollziehbar ausreisepflichtig\u2019 sind, dass hei\u00dft gem\u00e4\u00df \u00a7 1 AsylbLG einen aufenthaltsrechtlichen Status innehaben. Neben Asylsuchenden und Menschen mit Duldungsstatus fallen darunter auch Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus. \u201eDazu z\u00e4hlen Touristen ohne Visum, \u201auntergetauchte\u2019 Personen im Abschiebeverfahren, abgelehnte Asylbewerber, Staatenlose, Kinder von Eltern ohne gesicherten Aufenthalt oder unbegleitete Kinder, die sich ohne g\u00fcltige Aufenthaltspapiere in Deutschland aufhalten\u201c (ZEKO 2013: 899).<\/p>\n<p>Das Gesetz sieht im Falle akuter Erkrankungen und Schmerzzust\u00e4nde vor, \u201edie erforderliche \u00e4rztliche und zahn\u00e4rztliche Behandlung, einschlie\u00dflich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gew\u00e4hren\u201c (\u00a7 4 Abs. 1 AsylbLG). Ebenfalls muss die erforderliche Unterst\u00fctzung f\u00fcr Schwangere und junge M\u00fctter gew\u00e4hrleistet werden (vgl. \u00a7 4 Abs. 2 AsylbLG).<\/p>\n<p>Jedoch gibt es keine klare gesetzliche Definition des Begriffs \u201eakuter Erkrankung\u201c und der Gesetzestext impliziert, dass Leistungen nicht erbracht werden m\u00fcssen, sofern keine akuten Erkrankungen und Schmerzzust\u00e4nde vorliegen. In der Praxis werden diese zumeist rechtswidrig interpretiert, als unabweisbare oder lebensnotwendige Behandlungen, und notwendige Versorgungen abgelehnt. Ein Anspruch auf optimale und bestm\u00f6gliche Behandlung ist somit nicht gegeben, zumal der gew\u00e4hrte Leistungsumfang \u201edeutlich unter dem Anspruch der Gesetzlichen Krankenversicherung\u201c (BAG Gesundheit 2007: 10) und den Leistungen der Sozialhilfe sowie des SGB II liegt (vgl.: Classen 2005: 91; Hollstein 2017: 272; K\u00f6\u00dfler et al. 2013: 43).<\/p>\n<p>Die Folgen der Unter- und Fehlversorgung k\u00f6nnen demzufolge verheerend sein und zu untragbaren Situationen f\u00fchren, wie folgendes Beispiel verdeutlicht: \u201eUnd dann habe ich auch noch mitgekriegt, \u00fcber eine Sozialarbeiterin, das wirklich von ein P\u00e4rchen aus [\u2026] ohne Status, die haben ganz alleine ohne Arzt ohne Hebamme ein Kind gekriegt\u201c (Interview Bochum 31.10.2016: Engagierter in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe).<\/p>\n<p><strong><a id=\"Dk\"><\/a>Der \u201eKrankenschein\u201c <\/strong><\/p>\n<p>Tritt dann der gef\u00fcrchtete Krankheitsfall ein, sieht das AsylbLG vor &#8211; sofern kein Notfall vorliegt und keine Krankenversicherung sowie keine ausreichenden finanziellen M\u00f6glichkeiten vorhanden sind &#8211; dass Betroffene einen Antrag auf Kostenerstattung beim zust\u00e4ndigen Sozialamt stellen (vgl. Cyrus, o.J.: 48). Die Beantragung des Krankenschein f\u00fcr eine ambulante oder planbare station\u00e4re Behandlung ist jedoch verbunden mit einer Offenlegung des aufenthaltrechtlichen Status\u00b4, denn das Sozialamt muss sich bei der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde r\u00fcckversichern, ob der betroffene Patient tats\u00e4chlich nach dem AsylbLG leistungsberechtigt ist. Hierf\u00fcr h\u00e4lt das Sozialamt den Betroffenen zur Registrierung bei der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde an oder macht selbst Mitteilung bei dieser \u00fcber den Aufenthaltsstatus des Antragstellers. \u201eDass Menschen ohne Aufenthaltsstatus dadurch gezwungen sind, ihren illegalen Aufenthaltsstatus aufzudecken, wird ihnen vom Gesetzgeber &#8211; zul\u00e4ssigerweise &#8211; zugemutet\u201c (Cyrus o.J.: 49). <a href=\"#_edn4\" name=\"_ednref4\">[4]<\/a> In beiden F\u00e4llen steigt die Wahrscheinlichkeit einer Abschiebung, weshalb Menschen ohne Papiere in vielen F\u00e4llen vom Beh\u00f6rdenkontakt, bzw. dem Arztbesuch absehen. Dieser Umstand ist besonders dramatisch f\u00fcr Kinder, denen eine \u00e4rztliche Behandlung aus Angst vor Statusaufdeckung verwehrt bleibt (vgl.: K\u00f6\u00dfler et al. 2013: 33f; ZEKO 2013: 901). Die Heinrich B\u00f6ll Stiftung kritisiert hinsichtlich dieser Zust\u00e4nde und der aufgef\u00fchrten Zugangsbarrieren:<\/p>\n<blockquote><p>Die Chance f\u00fcr eine fr\u00fchzeitige Diagnose und Therapie wird dadurch [oft] vertan. Der Verlauf einer Krankheit droht schwerer zu werden. Infektionskrankheiten werden nicht ausreichend therapiert, Krebserkrankungen zu sp\u00e4t erkannt, bei chronischen Leiden entstehen Folgesch\u00e4den an anderen Organen, Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen werden nicht in Anspruch genommen. Illegalisierte kommen so in gesundheitssch\u00e4dliche oder sogar lebensbedrohliche Situationen, die an sich vermeidbar w\u00e4ren (Jenssen et al. 2009: 25).<\/p><\/blockquote>\n<p><strong><a id=\"Nv\"><\/a>Die Notfallversorgung<\/strong><\/p>\n<p>Im Notfall ist ein vorheriger Antrag des Patienten auf die \u00dcbernahme der Kosten beim Sozialamt unzumutbar &#8211; es greift der sogenannte Nothelferparagraph (\u00a7 25 SGB XII). \u00c4rzte sind im Notfall zur Behandlung verpflichtet und die ambulant oder station\u00e4r Hilfeleistenden haben einen Anspruch auf Kostenerstattung beim Sozialamt. Dies soll die Gefahr f\u00fcr \u201ePapierlose\u201c verringern, im Notfall abgewiesen zu werden. Nichts desto trotz bleibt die Kostendeckung f\u00fcr Krankenh\u00e4user ungewiss und stellt in der Praxis ein Haupthindernis dar, wodurch es nicht ungew\u00f6hnlich ist, dass statuslose Patienten, denen eine Bezahlung oder Baranzahlung aus eigenen Mittel nicht m\u00f6glich ist, die Notaufnahme ohne Untersuchung verlassen. Die Abweisung von Patienten liegt zum Teil an den hohen Anforderungen der vom Sozialamt geforderten Bed\u00fcrftigkeitspr\u00fcfung und dem immensen Verwaltungsaufwand f\u00fcr das Krankenhaus, der dazu f\u00fchrt, dass Kliniken auf ihren Kosten sitzen bleiben oder prozessieren m\u00fcssen (vgl.: Huschke 2013: 33; K\u00f6\u00dfler et al. 2013: 40f.; Voigt 2015: 17).<\/p>\n<p>Behandelt das Krankenhaus einen Menschen ohne Papiere trotzdem, erh\u00e4lt das Sozialamt im Zuge des Verfahrens der Kostenerstattung von der Krankenhausverwaltung Kenntnis \u00fcber den Status des Patienten und eine etwaige aufenthaltsrechtliche Illegalit\u00e4t. Durch den verl\u00e4ngerten Geheimnisschutz, der sich aus der Schweigepflicht der \u00c4rzte ergibt und sich auf die Krankenhausverwaltung sowie das Sozialamt ausweitet, sollte eine Daten\u00fcbermittlung an die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde theoretisch nicht stattfinden, und somit der Statusaufdeckung sowie der folgenden Abschiebungsandrohung vorgebeugt sein (vgl. K\u00f6\u00dfler et al.2013: 40f.). \u201eDieser Umstand ist jedoch weithin unbekannt, weshalb Patienten sogar in Notf\u00e4llen damit rechnen m\u00fcssen, nachtr\u00e4glich gemeldet und gegebenenfalls ausgewiesen zu werden (ZEKO 2013: 900). Eine qualitative Studie von Susann Huschke berichtet dar\u00fcber, dass \u201eUnwissenheit beim Verwaltungspersonal [\u2026] zu schwerwiegenden Konsequenzen f\u00fcr die Betroffenen in Form der drohenden Abschiebung [f\u00fchrt]\u201c (Mylius 2016: 18). Zu beachten ist zudem, dass das Sozialamt im Rahmen der Pr\u00fcfung der Leistungsberechtigung des Patienten, gesetzlich zu einem Datenabgleich mit der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde erm\u00e4chtigt ist, wodurch das Risiko der Aufdeckung und Abschiebung &#8211; auch bei einem Notfall &#8211; abermals steigt (vgl.: K\u00f6\u00dfler et al. 2013: 36; Hollstein 2017: 274).<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus gilt gem\u00e4\u00df \u00a7 87 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (ehemals \u00a7 76 Abs. 2 Ausl\u00e4ndergesetz), dass \u00f6ffentliche Einrichtungen, wie \u00f6ffentliche Krankenh\u00e4user, in der Pflicht stehen, unverz\u00fcglich die jeweils verantwortliche Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde, bzw. die Polizei zu informieren, sofern sie vom Aufenthalt eines Ausl\u00e4nders ohne Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung Kenntnis erhalten. Es besteht also ein Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen dem verl\u00e4ngerten Geheimnisschutz und den beh\u00f6rdlichen \u00dcbermittlungspflichten (vgl.: Cyrus o.J.: 50f. u. 61; K\u00f6\u00dfler et al. 2013: 34).<\/p>\n<p>Betroffene schreckt die Furcht vor einer Statusaufdeckung und den negativen Folgen demzufolge sogar im Notfall vom Arztbesuch ab. Eine ambulante oder station\u00e4re Behandlung ohne die Gefahr der Statusaufdeckung im Zuge der \u00dcbermittlungspflichten ist f\u00fcr einen Patienten nur m\u00f6glich, wenn dieser die Behandlung selbst bezahlt. \u201eWegen der begrenzten materiellen Ressourcen der meisten Menschen ohne Papiere stellen Selbstzahler in dieser Zielgruppe die absolute Ausnahme dar.&#8220; (BAG Gesundheit 2007: 15)<\/p>\n<p>Diese Umst\u00e4nde f\u00fchren zu untragbaren Situationen, wie folgendes Beispiel eindringlich verdeutlicht: Ein Mann der unter heftigem Husten und hohem Fieber litt, sich aber aus Angst weigerte zum Arzt zu gehen, wurde von seinen Mitbewohnern ins Krankenhaus \u201egeschleppt\u201c, als der Zustand zu kritisch wurde. Entgegen aller Annahmen bekam er dort keine Behandlung, sondern es wurde die Polizei verst\u00e4ndigt, die den Mann in ein Haftkrankenhaus verfrachtete. Erst dort diagnostizierten die \u00c4rzte die offene Tuberkulose (Cyrus o.J.: 52f.).<\/p>\n<p>Deutsches Souver\u00e4nit\u00e4tsrecht wiegt offensichtlich mehr als Humanit\u00e4t. Diese wird, frei nach dem Subsidiarit\u00e4tsprinzip, zivilgesellschaftlichen Akteuren zugetraut, die die strukturellen M\u00e4ngel ausgleichen und einen Ausweg f\u00fcr Hilflose suchen und bieten.<\/p>\n<p><strong><a id=\"Aw\"><\/a>Ausweg ehrenamtliche Versorgung<\/strong><\/p>\n<p>Ein Ausweg aus dem Dilemma &#8211; \u201ekrank oder Abschiebung\u201c &#8211; bieten sogenannte medizinische Fl\u00fcchtlingshilfen (Medib\u00fcros, -netze, -beratungen), die seit der ersten Gr\u00fcndung eines Medinetzes 1994 in Hamburg den ungen\u00fcgenden Zugang zu gesundheitlichen Versorgung f\u00fcr Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalit\u00e4t kompensieren. Bis heute, und gerade im Zusammenhang mit der Syrienkrise, f\u00fchren wachsende Fl\u00fcchtlingszahlen &#8211; samt der entsprechenden Medienpr\u00e4senz &#8211; und der damit einhergehende stetig steigende Bedarf zu einer Ausweitung des Angebots solcher \u201ehumanit\u00e4r motivierter\u201c (Hollstein 2017: 275) Medinetze. Die Initiativen sind zumeist als Verein organisiert, \u201eum Spendenbescheinigungen ausstellen zu k\u00f6nnen\u201c (Interview Bochum 25.10.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe). Sie bestehen nunmehr in 39 deutschen St\u00e4dten und haben ein Netzwerk von \u00c4rzten und Fach\u00e4rzten aufgebaut, die sich bereit erkl\u00e4rt haben, medizinische Versorgung ehrenamtlich oder zu einem geringen Satz nach der Geb\u00fchrenordnung f\u00fcr \u00c4rzte zu \u00fcbernehmen (vgl.: K\u00f6\u00dfler et al. 2013: 48f.; Mylius 2016: 95).<\/p>\n<p>Definiert werden die medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfen, die neben medizinischer Unterst\u00fctzung auch zahlreiche zus\u00e4tzliche Dienste wie Rechtsberatung, Umzugshilfe und \u201eDolmedging\u201c leisten und organisieren, vom Deutschen Roten Kreuz wie folgt:<\/p>\n<blockquote><p>Medinetze und Medib\u00fcros sind Initiativen bzw. gemeinn\u00fctzige Vereine und in den meisten deutschen Gro\u00dfst\u00e4dten mit dem Zweck t\u00e4tig, Menschen ohne oder mit ungesichertem Aufenthaltsstatus einen anonymen und kostenlosen Zugang zu medizinischer Versorgung zu erm\u00f6glichen (K\u00f6\u00dfler 2013: 48).<\/p><\/blockquote>\n<p>\u00dcber die angebotenen Vermittlungssprechstunden der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfen werden die Hilfesuchenden &#8211; je nach Symptomen und ersten Befunden &#8211; an die in einer Kartei verzeichneten \u00c4rzte, Psychologen, Hebammen, etc. vermittelt (vgl. Mylius 2016: 95f.). Gegen\u00fcber den unsachkundigen Sozialarbeitern, welche \u00fcber den formellen Weg im Bedarfsfall den Behandlungsschein bewilligen, beurteilen in den Vermittlungssprechstunden fachkundige Leute den Gesundheitszustand. Dort arbeiten Pfleger, \u201e\u00c4rzte, [\u2026] Medizinstudenten, [\u2026] \u00c4rzte im Ruhestand (Interview Bochum 25.10.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe).<\/p>\n<p>Eine der Interviewpartnerinnen beschreibt: \u201edie Leute, die eben nich zum Arzt gehen k\u00f6nnen, nich gemeldet sind, nich einfach ins Krankenhaus k\u00f6nnen, die rufen bei uns an, und wir sch\u00f6pfen aus einer Kartei von \u00c4rzten, die anonym und kostenlos behandeln und sind dann quasi nur so die Schnittstelle\u201c (Interview Witten 21.09.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe).<\/p>\n<p>Auf die oben ausgef\u00fchrten Unklarheiten hinsichtlich der \u00dcbermittlungspflichten \u00f6ffentlicher Einrichtungen ist zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass eine Vermittlung von Menschen ohne Papiere im Rahmen medizinischen Engagements gr\u00f6\u00dftenteils nur in Kooperation mit privaten Tr\u00e4gern stattfindet, wie aus folgendem Kommentar einer der Interviewpartnerinnen hervorgeht: \u201emelden m\u00fcssen Institutionen<a href=\"#_edn5\" name=\"_ednref5\">[5]<\/a> und deswegen k\u00f6nnen wir auch nicht mit der Uniklinik zusammenarbeiten. [\u2026] Wir arbeiten mit privaten Krankenh\u00e4usern zusammen und das sind dann kirchliche\u201c (Interview Bochum 25.10.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe).<\/p>\n<p>Dem ehrenamtlichen Engagement von Einzelpersonen kommt im Rahmen humanit\u00e4rer Hilfe eine besondere Bedeutung zu. Einerseits bei der Etablierung der Medinetze, was sich am Beispiel einer der Interviewpartnerinnen verdeutlicht. Sie berichtet von einer Initiative, die sie, mit Unterst\u00fctzung bestehender Fl\u00fcchtlingshilfen, schaffen konnte: \u201e[\u2026] ich hab da so\u00b4n [Netzwerk] aufgebaut von \u00c4rzten, die die Patienten dann kostenlos und anonym behandeln\u201c (Interview Bochum 25.10.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe). Andererseits auf organisatorischer Ebene der Medinetze: \u201edie Ehrenamtler tragen ganz alleine diese Sprechstunde. Also die Organisation ist sehr angewiesen auf Ehrenamtler. [\u2026] Und diese ganze Vermittlung von illegalisierten Menschen l\u00e4uft nur \u00fcber Ehrenamtler. [\u2026] Also eigentlich sind wir immer so die Schnittstelle zwischen \u00c4rzten und auch zwischen Patient und Arzt\u201c (Interview Witten 21.09.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe).<\/p>\n<p>Ausschlaggebende Faktoren f\u00fcr das Engagement in der medizinischen Hilfe sind eine humanit\u00e4re Grund\u00fcberzeugung, N\u00e4chstenliebe, pers\u00f6nlich ethisches Grundverst\u00e4ndnis und ein \u201eallgemeines\u201c (Interview D\u00fcsseldorf 03.11.2016: Engagierte in der medizinisch-psychologischen Fl\u00fcchtlingshilfe) oder \u201eurspr\u00fcngliches Ethos\u201c (Interview Witten 21.09.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe) unter Medizinern, welches sich die Ehrenamtler zu Eigen gemacht haben. Das folgende Zitat einer Interviewpartnerin erkl\u00e4rt: \u201eWir [Mediziner] m\u00fcssen was tun. Wir sehen alle das Problem und [\u2026] haben dann eben mitgeholfen\u201c (Interview Bochum 25.10.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe). Es dreht sich beim humanit\u00e4ren medizinischen Engagement ausschlie\u00dflich um den Menschen und seine Gesundheit, nicht um dessen Geschichte oder Taten, wie folgender Kommentar verdeutlicht:<\/p>\n<blockquote><p>[\u2026] ich diskutier\u00b4 ganz viel dar\u00fcber, ob es richtig ist oder nich was wir da machen an Unterst\u00fctzung f\u00fcr Menschen ohne Papiere. Weil das nat\u00fcrlich kann man das so auslegen, das das Unterst\u00fctzung ist von illegalen Strukturen. Und da ist es mir immer sehr wichtig zu trennen. Okay. Ich will \u00fcberhaupt nicht wissen, was `nen Mensch f\u00fcr\u00b4n Hintergrund hat, was der jetzt f\u00fcr Papiere hat oder nicht sondern ich m\u00f6chte, dass jeder Mensch die gleiche Grundversorgung bekommt und egal welchen Status er hat, wo er herkommt und was er vielleicht in seinem Heimatland oder hier in Deutschland getan hat. Das finde ich is\u2019n wichtiger Ansatz f\u00fcr humanit\u00e4re Hilfe, dass man das au\u00dfen vor l\u00e4sst\u201c (Interview Witten 21.09.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe).<sup><a href=\"#_edn6\" name=\"_ednref6\">[6]<\/a><\/sup><\/p><\/blockquote>\n<p>Die Vermittlung der Patienten koordinieren die Ehrenamtler so, dass der Arbeitsaufwand die \u00c4rzte nicht \u00fcberlastet, denn \u201edie \u00c4rzte machen das ja zus\u00e4tzlich auf ihre normale T\u00e4tigkeit drauf und dann muss immer so\u00b4n bisschen geguckt werden, wer hat jetzt wie viele schon in der letzten Wochen behandelt\u201c (Interview Witten 21.09.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe).<\/p>\n<p>Das ehrenamtliche Engagement der \u00c4rzte, Vermittler und Helfer kompensiert somit den anfallenden Arbeitsaufwand. Es bleibt jedoch die Frage offen, wer die Material- und Behandlungskosten, gerade bei \u201egro\u00dfen Sachen\u201c wie Operationen oder Geburten, \u00fcbernimmt.<\/p>\n<p><strong><a id=\"Fp\"><\/a>Finanzierungspraktiken und -probleme ehrenamtlicher <\/strong><strong>medizinischer Versorgung<\/strong><\/p>\n<p>Neben den Kosten f\u00fcr \u00e4rztliche Leistungen entstehen durch ambulante oder station\u00e4re Behandlungen auch Kosten f\u00fcr Arzneimittel und Rehabilitation. Diese k\u00f6nnen teilweise im Rahmen der humanit\u00e4r motivierten Parallelstrukturen durch die ehrenamtlichen Leistungen und Mittel der Helfer, \u00c4rzte, Pfleger, Apotheker und den Medinetzen aufgefangen werden. Eine\u00a0 Interviewpartnerin best\u00e4tigt: \u201e[\u2026] wir schicken dann zu den \u00c4rzten. [\u2026] Meine \u00c4rzte arbeiten ehrenamtlich und wir bezahlen dann nur Materialkosten\u201c (Interview Bochum 25.10.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe). Eine leicht abweichende Beschreibung von Finanzierungspraktiken bietet eine andere Interviewpartnerin:<\/p>\n<blockquote><p>den Arbeitsaufwand zahln nat\u00fcrlich die \u00c4rzte. Und ihre Kosten, die in der Praxis anfallen. Aber wenn\u00b4s dann so an OPs oder Geburten oder so geht, dann wird das entweder \u00fcbers Krankenhaus irgendwie &#8211; ja verschwindet irgendwo &#8211; oder wird \u00fcber Spendengelder finanziert (Interview Witten 21.09.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe).<\/p><\/blockquote>\n<p>Und auch eine weitere Interviewpartnerin beschreibt einen Bestandteil der Kostendeckung medizinischer Leistungen f\u00fcr bed\u00fcrftige Menschen auf der Flucht: \u201eWir haben eine Apothekerin in der Gruppe, die spendiert das aus ihrer eigenen Apotheke halt dann, aber das sind so Kleinigkeiten dann (Interview Bochum 31.10.2016: Engagierter in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe). Tina Hollstein &#8211; Leiterin einer qualitativ-empirische Studie zum Thema illegale Migration &#8211; fasst treffend zusammen: \u201eSolche medizinischen Angebote, beruhend auf dem Engagement von Einzelpersonen oder gemeinn\u00fctzigen Institutionen, sind wesentliche Eckpfeiler in der Gesundheitsversorgung von Personen ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland geworden\u201c (Hollstein 2017: 277).<\/p>\n<p>Die medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfen helfen zwar dabei, dass Menschen ohne Papiere ihr Menschenrecht auf Gesundheit wahrnehmen k\u00f6nnen. Mangels hinreichender Finanzierungsm\u00f6glichkeiten ist jedoch eine ad\u00e4quate, nachhaltige und fl\u00e4chendeckende medizinische Versorgung von Menschen ohne Status nicht zu leisten (vgl. Schmidt-Semisch 2015: 104).<\/p>\n<p>So scheitert die Kooperation zwischen den Medinetzen und manchen Krankenh\u00e4usern stellenweise bereits auf Grund der Kostenfrage. Eine unserer Interviewpartnerinnen beschreibt diesen Umstand:<\/p>\n<blockquote><p>[\u2026] ich\u00a0 hab aber die sehr frustrierende Erfahrung gemacht, dass das nich so selbstverst\u00e4ndlich is. Also das wir bei ganz vielen Krankenh\u00e4usern auf Beton sto\u00dfen, wenn wir versuchen unser Anliegen anzubringen. Das es dann immer hei\u00dft, \u201eJa wer zahlt das? [\u2026]\u201c (Interview Witten 21.09.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe).<\/p><\/blockquote>\n<p>Um die Kosten ansatzweise zu decken, organisieren sich die meisten Medinetze wie bereits erw\u00e4hnt als Verein, denn \u201ees ist ganz schwierig, ohne ein Verein zu sein, an Gelder zu kommen. Geht eigentlich gar nicht\u201c (Interview 20.10.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe). Notwendige Krankenhausaufenthalte k\u00f6nnen somit \u00fcber Spenden getragen werden: \u201eunsere OPs werden \u00fcber Spendenaufrufe finanziert\u201c (Interview Witten 21.09.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe). Wobei auch eine Kooperation des Krankenhauses erforderlich ist, um die Kosten niedrig zu halten: \u201eKrankenhausaufenthalte [\u2026] in jedem Einzelfall wird der Preis verhandelt und dann wird der auch g\u00fcnstiger. Das geht ja alles\u201c (Interview Bochum 25.10.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe).<\/p>\n<p>Die Angewiesenheit auf M\u00e4zene ist so nach Auffassung einer unserer Interviewpartnerinnen jedoch ein unhaltbarer Zustand. Sie pl\u00e4diert an die Stadt, \u201edass da Gelder zur Verf\u00fcgung gestellt werden und anonyme Behandlung m\u00f6glich gemacht wird\u201c (Interview Witten 21.09.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe). Ebenso erwartet sich ein weiterer Interviewpartner von der Stadt \u201emehr finanzielle Mittel zur Bew\u00e4ltigung der Aufgabe. Wir leben gr\u00f6\u00dftenteils von Spenden\u201c (Interview Bochum 31.10.2016: Engagierter in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe). Kritisch merkt eine Interviewpartnerin an:<\/p>\n<blockquote><p>[\u2026] was die Stadt [\u2026] angeht, geht es eigentlich nicht, dass Ehrenamtler Aufgaben \u00fcbernehmen und dann auch \u00fcbernehmen m\u00fcssen und das dann auch machen, weil es um die Menschen geht, was eigentlich Aufgabe zum Beispiel vom Gesundheitsamt w\u00e4re. Also das geht eigentlich auch nicht, aber das l\u00e4uft nicht nur in [Stadt] sondern das l\u00e4uft \u00fcberall denk ich so (Interview Bochum 25.10.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe).<\/p><\/blockquote>\n<p>Vereinzelt haben dies St\u00e4dte erkannt und sich bereits zur Unterst\u00fctzung der Finanzierung von Parallelstrukturen bereit erkl\u00e4rt und leisten \u00fcber extra eingerichtete Fonds einen aktiven Beitrag f\u00fcr lokale medizinische Versorgung von Menschen ohne Papiere, wie die Beispiele im folgenden Abschnitt verdeutlichen.<\/p>\n<p><strong><a id=\"Lf\"><\/a>Lokalfond <\/strong><\/p>\n<p>Auf lokaler Ebene existiert in Bayerns Hauptstadt der sogenannte <em>M\u00fcnchner<\/em>-Fond f\u00fcr nichtversicherte Personen, der sich aus Mitteln eines extra gegr\u00fcndeten gemeinn\u00fctzigen Vereins speist (vgl. Huschke 2013: 28).<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus stellt die Stadt M\u00fcnchen \u00fcber einen Notfallfond konstant finanzielle Unterst\u00fctzung f\u00fcr medizinische Versorgung in H\u00f6he von 100.000 Euro j\u00e4hrlich, sowie direkte kommunale Ansprechpartner in relevanten Beh\u00f6rden zur Verf\u00fcgung (Wilmes 2013: 2).<\/p>\n<p>Eher punktuell leistet die Stadt <em>K\u00f6ln<\/em> finanzielle Unterst\u00fctzung f\u00fcr den von Nicht-Regierungs-Organisationen verwalteten \u201ekleinen\u201c Fond f\u00fcr die Kosten von Krankenhausaufenthalten von Nichtversicherten (2 x 20.000 Euro) (ebd.) Der extra \u201ezur Finanzierung station\u00e4rer Krankenhausaufenthalte geschaffene Fond erm\u00f6glicht zwar einigen irregul\u00e4ren Migranten station\u00e4re Behandlungen, ist jedoch keinesfalls kosten- bzw. bedarfsdeckend\u201c (Mylius 2016: 59f.). Zudem erfolgte eine Zuwendung von 40.000 Euro f\u00fcr das lokale Beratungsnetzwerk. Dieses besteht aus der Malteser Migranten Medizin, einer anonymen Sprechstunde des Gesundheitsamtes und verschiedener nichtstaatlicher Beratungsstellen (Wilmes 2013: 2).<\/p>\n<p>In <em>Hamburg<\/em> existiert ebenfalls ein \u00f6ffentlich gespeister Notfallfond f\u00fcr die gesundheitliche Versorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus, f\u00fcr den die Stadt einmalig 500.000 Euro zur Verf\u00fcgung stellte. Mittels dieses Modellprojekts k\u00f6nnen &#8211; nach vorheriger Pr\u00fcfung des aufenthaltsrechtlichen Status, der M\u00f6glichkeit anderweitiger Absicherungsvarianten im Krankheitsfall sowie der Option der Integration in die Sozialsysteme &#8211; Gelder f\u00fcr Medikamente sowie Behandlung und Materialien gew\u00e4hrt werden. Sie dienen also einer Teilfinanzierung. Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Pr\u00fcfung ist die 2012 ins Leben gerufene \u201eClearingstelle\u201c, welche \u00fcber eine Hotline eine anonymisierte Einzelfallbesprechung mit den Beh\u00f6rden f\u00fchren kann. Gespr\u00e4chs- und Beratungskosten der \u00c4rzte sind nicht abgedeckt. Diese sind als ehrenamtliche Leistungen vorgesehen (vgl.: Amt f\u00fcr Soziales Hamburg 2012: 1f.; Mylius 2016: 96).<\/p>\n<p>\u00dcber die Clearingstelle der Initiative STAY! (Medinetz in D\u00fcsseldorf) k\u00f6nnen papierlose Menschen in <em>D\u00fcsseldorf<\/em> eine anonyme \u201egesundheitliche Regelversorgung erhalten\u201c (Neubauer 2016: o.S.). Neben zahlreichen ehrenamtlichen \u00c4rzten und Helfern wird die Initiative seit 2015 von der Stadt D\u00fcsseldorf durch 100.000 Euro pro Jahr und eine Planstelle unterst\u00fctzt. Der \u201eFond der Stadt\u201c wurde f\u00fcr \u201epapierlose Menschen in akuten medizinischen Notlagen\u201c eingerichtet und erm\u00f6glicht den Hilfesuchenden, nach erfolgtem Clearingverfahren, medizinische Unterst\u00fctzung (ebd).<\/p>\n<p>Einige St\u00e4dte haben somit den Handlungsbedarf erkannt und versuchen in Eigenregie eine Linderung der defizit\u00e4ren medizinischen Versorgung von Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalit\u00e4t zu erwirken.<\/p>\n<p>Nach Auffassung einer unserer Interviewpartnerinnen kann das \u201eauch ein Bundesland schaffen\u201c (Interview Witten 21.09.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe).<\/p>\n<p>Es schlie\u00dft sich somit folgende Frage an: Wie kann eine hinreichende Finanzierung auf Landes- oder Bundesebene sichergestellt werden?<\/p>\n<p>Der folgende Abschnitt reflektiert die Finanzierungsans\u00e4tze, die eine L\u00f6sung des beschriebenen Dilemmas herbeif\u00fchren k\u00f6nnten.<\/p>\n<p><strong><a id=\"Ak\"><\/a>Anonymisierter Krankenschein (Theorie)<\/strong><\/p>\n<p>Um Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus medizinisch zu versorgen, wird immer wieder der anonymisierte Krankenschein thematisiert, auf dessen Grundlage Leistungen nach dem AsylbLG oder einer anderen Bemessungsgrundlage beim Sozialamt abgerechnet werden k\u00f6nnten. Der Behandlungsschein k\u00f6nnte von nichtstaatlichen \u00f6rtlichen Beratungsstellen oder Anlaufstellen der kommunalen Verwaltung, die unter \u00e4rztlicher Leitung stehen, vermittelt werden. Eine Daten\u00fcbermittlung an die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde w\u00e4re bei dieser Kosten\u00fcbernahmevariante, auf Grund fehlender \u00dcbermittlungspflichten und des verl\u00e4ngerten Geheimnisschutzes, nicht vorgesehen. In Italien beispielsweise ist im Kontext der anonymen Registrierkarte eine Weitergabe von Daten an die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde gesetzlich untersagt. Allerdings wird der anonyme Krankenschein bisher auf Grund fachlicher und rechtlicher Bedenken in keinem Bundesland regul\u00e4r praktiziert (vgl.: BAG Gesundheit 2007: 25; Cyrus o.J.: 57f.; Wiesner et al. 2008: 26). Denn der anonyme Krankenschein b\u00f6te Menschen ohne Aufenthaltsstatus weder einen Anreiz, noch die M\u00f6glichkeit, aus der Illegalit\u00e4t aufzutauchen, sonder unterst\u00fctze die Entstehung weiterer, kostspieliger Parallelstrukturen (Amt f\u00fcr Soziales Hamburg 2012: 1). M\u00f6glicherweise sind diese Argumente auch Grundlage der Erfahrungen einer unserer Interviewpartnerinnen, die berichtet: \u201eWir sind, wei\u00df ich nicht, seit Jahren zugange mit dem anonymisierten Krankenschein f\u00fcr \u201ePapierlose\u201c und das wird dann jeweils von denen, die die M\u00f6glichkeit h\u00e4tten, was zu machen, wird das vertr\u00f6stet oder abgeblockt\u201c (Interview Bochum 25.10.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe).<\/p>\n<p>Trotz der Bedenken hat, nach dem Land Berlin, nun auch der Landtag Niedersachen Modellversuche zum anonymen Krankenschein beschlossen. Umsetzung und Evaluation stehen allerdings bis heute aus (vgl.: Penteker 2015: o.S.;\u00a0 Schmidt-Semisch 2015: 104).<a href=\"#_edn7\" name=\"_ednref7\">[7]<\/a><\/p>\n<p><strong><a id=\"Bf\"><\/a>Bundesfond (Theorie)<\/strong><\/p>\n<p>Mit staatlich veranlasster Gr\u00fcndung einer Stiftung, deren Budget sich aus privaten Zuwendungen &#8211; welche f\u00fcr sich genommen niemals f\u00fcr eine ad\u00e4quate Finanzierung ausreichten &#8211; und Mitteln des Bundeshaushaltes speist, k\u00f6nnte den Finanzierungsproblemen entgegengetreten werden. Eine menschenw\u00fcrdige Gesundheitsversorgung w\u00fcrde durch die Hauptaufgabe der Stiftung erm\u00f6glicht (BAG Gesundheit 2007: 22f). Diese besteht darin,<\/p>\n<blockquote><p>den finanziellen Ausgleich unbezahlter Rechnungen von lokalen Krankenh\u00e4usern, \u00c4rztinnen und \u00c4rzten, Hebammen und anderen Berufsgruppen zu gew\u00e4hrleisten, die Gesundheitsversorgungsleistungen zugunsten von Nichtversicherten ohne anderweitige Kostenerstattung erbringen (ebd. 23).<\/p><\/blockquote>\n<p>Auch Cyrus sieht einen mit \u00f6ffentlichen Geldern gespeisten Fond, aus dem die ehrenamtlichen Beratungsstellen sch\u00f6pfen k\u00f6nnen, um notwendige medizinische Behandlungen finanzieren zu k\u00f6nnen, als praktikablen L\u00f6sungsansatz. \u00d6ffentliche Mittel, welche der Staat im Rahmen des AsylbLG f\u00fcr Menschen ohne Papiere ohnehin zur Verf\u00fcgung stelle, k\u00f6nnten f\u00fcr den Fond eingesetzt werden (vgl. Cyrus o.J.: 56 u. 62).<\/p>\n<p>Beispielsweise werden in den Niederlanden die Kosten f\u00fcr die medizinische Behandlung von Menschen ohne Papiere \u201edurch Zahlungen aus teilweise staatlich finanzierten, aber privat verwalteten Fonds\u201c (ebd.: 6) erstattet. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Feststellung, dass ein sogenannter \u201epull Effekt\u201c bzw. ein \u201eMedizintourismus\u201c &#8211; also eine Sogwirkung &#8211; ausbleibt (Hollstein 2017: 284).<\/p>\n<p>Problematisch ist jedoch &#8211; so zeigen die Erfahrungen aus den Niederlanden, in denen ein solcher Fond existiert &#8211; der hohe Verwaltungsaufwand des Kostenerstattungsverfahrens f\u00fcr den Antragsteller (\u00c4rzte, Krankenh\u00e4user), der Zweifel an der Effektivit\u00e4t, bzw. der Entlastung, einer solchen L\u00f6sung f\u00fcr Leistungserbringer aufkommen l\u00e4sst (BAG Gesundheit 2007: 24).<\/p>\n<p><strong>Schlussbemerkung<\/strong><\/p>\n<p>Die vorgestellten L\u00f6sungspraktiken und -ans\u00e4tze stellen laut der Bundsarbeitsgemeinschaft Gesundheit lediglich eine Teill\u00f6sung f\u00fcr die strukturellen M\u00e4ngel, insbesondere der Finanzierung von medizinischen Leistungen f\u00fcr Menschen ohne Papiere dar. Nach einhelliger Auffassung der BAG bedarf es zur Verbesserung der Situation einer Neuregelung der \u00dcbermittlungs- und Meldepflichten &#8211; also bundespolitische Reformen (vgl. BAG Gesundheit 2007: 22). So fordern verschiedenste Akteure wie Kirchen, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen schon seit langem einen politischen Paradigmenwechsel, der dem menschenrechtlichen Anspruch auf medizinische Versorgung f\u00fcr \u201ePapierlose\u201c gerecht wird (ebd: 13). Zwar wurde die medizinische Versorgung von Menschen ohne Papiere in der letzten Zeit zunehmend als politische Aufgabe erkannt, konkrete Umsetzungen blieben bis dato jedoch aus und auch die j\u00fcngsten Modifikationen des Asylrechts bewirken keinerlei \u00c4nderungen (vgl. Seyler 2015: 3). Deutschland z\u00e4hlt weiterhin zu den wenigen EU-Staaten, welche das Recht auf ein H\u00f6chstmass an k\u00f6rperlicher und geistiger Gesundheit f\u00fcr manche verkennt und Migrationskontrolle h\u00f6her bewertet als anerkannte Menschenrechte. Illegale Migration und Aufenthalte werden mit Terrorismus gleichgesetzt und als Gefahr f\u00fcr die innere Sicherheit Deutschlands interpretiert und publiziert. Eine repressive Migrationspolitik ist die Folge. Die \u00dcbermittlungspflichten bilden weiterhin das gr\u00f6\u00dfte Hemmnis bei der Realisierung sozialer Rechte (vgl.: BMI 2007: 13; Cyrus o.J.: 5; Hollstein 2017: 17; ZEKO 2013: ).<\/p>\n<p>Norbert Trelle, Vorsitzender der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz, fasst den sich ergebenden Widerspruch treffend zusammen:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eEine restlose Aufl\u00f6sung der \u2026 Spannung zwischen der Migrationskontrolle als Teil des Ordnungsrechts einerseits und den Rechten der Menschen ohne Aufenthaltsstatus andererseits wird es nicht geben. Die derzeitige einseitige Betonung des Ordnungsrechts versch\u00e4rft diese Spannung allerdings, ohne dabei das Ziel der besseren Kontrolle \u00fcberhaupt zu erreichen.&#8220; (Penteker 2015: o.S.)<\/p><\/blockquote>\n<p>Repressive Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnen gesetzlich geschaffene Illegalit\u00e4t nicht verhindern, versch\u00e4rfen aber humanit\u00e4re Problemlagen, welche politisch aufgefangen werden m\u00fcssten, jedoch auf zivilgesellschaftlicher Ebene angegangen werden. M\u00e4zene, Ehrenamtler und humanit\u00e4res Engagement schaffen es zwar die gr\u00f6\u00dften L\u00f6cher im Sozialnetz zu flicken. Langfristig braucht es jedoch mehr als die blo\u00dfe Anerkennung und das Lob seitens der Politik, sondern es m\u00fcssen schnellstm\u00f6glich L\u00f6sungen geschaffen werden, die gleicherma\u00dfen sicherheitspolitisch wirksam als auch humanit\u00e4r vertretbar sind.<\/p>\n<p><a id=\"Teil 2\"><\/a>Teil 2<\/p>\n<p><strong>Flexibilit\u00e4t, Kreativit\u00e4t, Strukturen<\/strong><\/p>\n<p><strong>&#8211; ehrenamtliches Engagement in der medizinischen Versorgung zwischen Herausforderung, Bedarfsorientierung und individuellen Einsatz- <\/strong><\/p>\n<p>Der Fokus des vorliegenden Beitrags liegt auf den vor dem Hintergrund der Zuwanderungsentwicklungen neu entstandenen Formen des Engagements. In der medizinischen Versorgung von Gefl\u00fcchteten handelt es sich bei diesen neuen Engagementformen um Sprechstunden, die von engagierten \u00c4rztinnen und \u00c4rzten in Gemeinschaftsunterk\u00fcnften angeboten werden. Diese Sprechstunden sollen auf Basis der Analyseergebnisse der Interviews in ihrer strukturellen Auspr\u00e4gung dargestellt werden. Zu Vergleichszwecken wird hinsichtlich einiger Elemente auch auf die lang etablierten Strukturen in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe, in Form von Vermittlungshilfen in die medizinische Versorgung, Bezug genommen.<\/p>\n<h2>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <a id=\"As\"><\/a>Ausgangssituation<\/h2>\n<p>In den letzten Jahren ist die Zahl der Fl\u00fcchtlinge weltweit drastisch gestiegen (vgl. Karakayali und Kleist 2015: 4). Mit steigender Fl\u00fcchtlingszahl stieg auch die Anzahl der freiwillig Engagierten (vgl. Aum\u00fcller 2016: 2). Es entstanden vielfach neue Formen und Strukturen des Engagements (vgl. Han-Broich 2016: 7). Hamann et al. (2016: 13) beschreiben in ihrer Studie \u201eKoordinationsmodelle und Herausforderungen ehrenamtlicher Fl\u00fcchtlingshilfe in den Kommunen\u201c aus dem Jahre 2016 die Situation wie folgt: \u00a0\u201eDie freiwillig Engagierten reagierten auf ein staatliches Defizit im Umgang mit der zwischen 2011 und 2015 stark zunehmenden Einwanderung fl\u00fcchtender Menschen in die Bundesrepublik Deutschland.\u201c<\/p>\n<p>Auch in der medizinischen Versorgung bestehen solche Defizite. Ehrenamtliche Sprechstunden in Gemeinschaftsunterk\u00fcnften f\u00fcr Gefl\u00fcchtete bilden eine neue, kurzfristig entstandene Engagementform im Bereich der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe. Sie k\u00f6nnen als eine derartige Reaktion verstanden werden.<\/p>\n<p>Die Herausforderung, die sich aufgrund von strukturellen staatlichen Defiziten und \u00dcberforderungen hinsichtlich der hohen Anzahl an Einwanderern in der medizinischen Versorgung ergeben, schlie\u00dft einerseits die Erstuntersuchungen mit ein. Neben der administrativen Erfassung mussten die in Deutschland ankommenden Fl\u00fcchtlinge erstuntersucht werden (vgl. Heer 2016: 334). Diese Erstuntersuchung sollte in der Regel durch das zust\u00e4ndige Gesundheitsamt durchgef\u00fchrt werden (vgl. Klein und Kipke 2016: 327). Andererseits bedurften viele der Gefl\u00fcchteten vor allem aufgrund der strapazi\u00f6sen Flucht und im Sinne der Integration einer medizinischen Versorgung (vgl. Nicolai 2016: 323).<\/p>\n<p>Der Umfang der medizinischen Versorgung wird durch das Asylbewerberleistungsgesetz auch f\u00fcr die in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAEs) und in weiteren Gemeinschaftsunterk\u00fcnften untergebrachten Asylsuchenden geregelt (vgl. Klein und Kipke 2016: 331). Demnach stehen den Fl\u00fcchtlingen Grundleistungen zu, zu denen eben auch medizinische Leistungen z\u00e4hlen (vgl. Klein und Kipke 2016: 328). Diese Leistungen beinhalten unter anderem die Versorgung im Akutfall und bei Schmerzen (vgl. Klein und Kipke 2016: 330). Hingegen ist unter anderem die medizinische Behandlung f\u00fcr chronische Erkrankungen damit nicht abgedeckt (vgl Schouler-Ocak 2015: 3).<\/p>\n<p>Die tats\u00e4chliche Qualit\u00e4t der medizinischen Versorgung entlang der Unterk\u00fcnfte variierte qualitativ jedoch stark unter den Bundesl\u00e4ndern (vgl. Heer 2016: 332). Vorteile bestanden entlang der Unterk\u00fcnfte, in denen den Asylsuchenden bereits vor dem Anstieg der Fl\u00fcchtlingszahlen eine medizinische Versorgung strukturell gew\u00e4hrleistet und an die angekn\u00fcpft werden konnte (vgl. Heer 2016: 333). Folgende Aussage von Heer (2016: 332) in der Fachzeitschrift Notfall + Rettungsmedizin fasst die herausfordernde Situation zusammen:<\/p>\n<blockquote><p>Die medizinische Erstuntersuchungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) und die medizinische Grundversorgung im ambulanten und station\u00e4ren Sektor nach den Regeln des Asylbewerberleistungsgesetzt mussten sich in dieser Gemengelage sehr schnell qualitativen und zun\u00e4chst ungeahnten quantitativen Aufgaben stellen. Besonders die Monate September und Oktober 2015 waren ob der schieren Menge der Asylsuchenden und der damit teilweise verbundenen schwierigen Zust\u00e4nde in den Erstaufnahmeeinrichtungen eine Nagelprobe f\u00fcr die bis dahin geschaffenen Strukturen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Neben den \u00fcberforderten Versorgungsstrukturen kommt f\u00fcr die Asylsuchenden auch der erschwerte Zugang zu der medizinischen Versorgung herausfordernd hinzu (vgl Schouler-Ocak 2015: 3). Um medizinische Versorgungsleistungen zu erhalten, bedurfte es eines Behandlungsscheins f\u00fcr den betroffenen Fl\u00fcchtling. Der Weg dahin f\u00fchrte dabei oftmals \u00fcber das Sozialamt. Hier entstand ein erh\u00f6hter psychischer Druck (vgl. Schouler-Ocak 2015: 3).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>2. \u00a0 \u00a0<a id=\"Ns\"><\/a>Neue Engagementstrukturen in der medizinischen Versorgung von Fl\u00fcchtlingen<\/h2>\n<p>Die aufgezeigten Defizite behinderten eine angemessene medizinische Versorgung der Gefl\u00fcchteten. \u201eFl\u00fcchtlinge und Asylbewerber ben\u00f6tigen jedoch prim\u00e4r eine regelhafte medizinische Versorgung, die vielerorts offenbar nur durch ehrenamtlich organisierte \u00c4rzte und Pflege gew\u00e4hrleistet wird\u201c (Schouler-Ocak 2015: 4).<\/p>\n<p>In vielen Einrichtungen entstanden daher Sprechstunden, die von engagierten \u00c4rzten kostenlos durchgef\u00fchrt wurden (vgl. Klein und Kipke 2016: 327). Auch im Rahmen dieser Studie konnten zwei \u00c4rzte befragt werden, die sich in dieser Form des Engagements zum Zeitpunkt der Befragung bet\u00e4tigten. Die diesem Engagement zugrundeliegenden strukturellen Auspr\u00e4gungen werden folgend, ausgehend von den Erkenntnissen der Interviewauswertungen, dargelegt.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich lassen sich die T\u00e4tigkeiten beider Engagierten hinsichtlich ihrer organisationalen Strukturen unterscheiden. In einem Fall erfolgt die ehrenamtliche Sprechstunde selbstorganisiert. In der Absicht vor Ort helfen zu wollen, entsteht f\u00fcr die befragte Person ein erster Kontakt zur Fl\u00fcchtlingshilfe. Aufgrund des Bedarfs in einer Gemeinschaftshalle vor Ort wird daraufhin in Zusammenarbeit mit einem Sozialarbeiter die erste Sprechstunde implementiert. Die Anf\u00e4nge beschreibt die Person wie folgt:<\/p>\n<blockquote><p>[\u2026] und dann habe ich mit meiner Freundin zusammen, der habe ich davon erz\u00e4hlt. Die ist niedergelassene \u00c4rztin [\u2026]\u00a0 Und dann haben wir damit angefangen. [\u2026]\u00a0 so ganz primitiv, mitten in der Halle oder am Ende der Halle, aber in der \u00d6ffentlichkeit ein Tisch. Eine Seite sa\u00df sie, andere Seite sa\u00df ich und jeweils so vor Kopf dann immer ein Fl\u00fcchtling und sie standen in langen Reihen und wollten kommen (Interview 20.10.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe).<\/p><\/blockquote>\n<p>F\u00fcr eine bessere Ausstattung wird selber gesorgt. Zu diesem Zweck werden Medikamente aus den eigenen Arztpraxen, sowie eine Untersuchungsliege organisiert. Es zeigt sich ein sehr hoher Bedarf und hoher Andrang, auf dessen Grundlage die Entscheidung f\u00e4llt, die Reichweite des ehrenamtlichen Engagements auszubauen. \u201e[\u2026] \u00a0und dann habe ich gedacht, ok dann machen wir es aber auch richtig und mit viel Power und im gr\u00f6\u00dferen Stil, so, dass viele H\u00e4user, viele Unterk\u00fcnfte dann versorgt waren\u201c (Interview 20.10.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe). Mit R\u00fcckgriff auf die beruflichen Netzwerke der interviewten Person k\u00f6nnen weitere \u00c4rzte dazugewonnen werden. Es gelingt in einer Vielzahl von Unterk\u00fcnften eine Sprechstunde anzubieten.<\/p>\n<p>Die Organisation erfolgt in diesem Fall, sowohl bez\u00fcglich der Ausgestaltung des eigenen Engagements, wie auch hinsichtlich einer fl\u00e4chendeckenden Organisation und Koordination, rein selbstorganisiert. Das zust\u00e4ndige Gesundheitsamt zeigt auch auf Anfrage durch die Engagierten sehr wenig Unterst\u00fctzung (Interview 20.10.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe).<\/p>\n<p>Im anderen vorliegenden Fall erfolgt der Zugang zu diesem ehrenamtlichen T\u00e4tigkeitsfeld ebenfalls zuf\u00e4llig. Die Sprechstunde ist bereits durch eine Arbeitsgruppe, die Teil eines Netzwerkes ist, organisiert worden. Neben dieser medizinischen Arbeitsgruppe bestehen in dem Netzwerk weitere Arbeitsgruppen mit anderen T\u00e4tigkeitsbereichen, wie zum Beispiel eine Umzugsgruppe. Zu den netzwerkartigen Strukturen geh\u00f6rt ein monatliches Plenum aller Gruppenvertreter. Allgemein verl\u00e4uft die Kommunikation innerhalb des gesamten Netzwerks entlang eines E-Mail-Verteilers. Daneben bestehen f\u00fcr die einzelnen Arbeitsgruppen \u201eWhatsapp\u201c-Gruppen, so auch in der Medizinergruppe. Dieser kommunikative Austausch durch den R\u00fcckgriff auf den Messengerdienst wird in der medizinischen Gruppe durch monatliche Treffen zwischen den Engagierten flankiert, in denen aktuelle Probleme und Bed\u00fcrfnisse v.a. in materiellen Belangen besprochen werden (Interview 31.10.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe).<\/p>\n<p>Die Kommunikation erfolgt auch im Falle der selbstorganisierten medizinischen Versorgung und ebenso in den lang etablierten Organisationsstrukturen in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe mit R\u00fcckgriff auf Messengerdienste, wenn auch andere als \u201eWhatsapp\u201c (Interview Bochum 25.10.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe). Zum Zwecke einer vereinfachten Organisation wird folglich, sowohl in den neu entstandenen Strukturen, wie auch in lang etablierten Organisationen und Vereinen, auf die neuen Medien zur\u00fcckgegriffen. Neben den Unterschieden in der organisationalen Struktur lassen sich hinsichtlich der Kommunikation demnach auch Gemeinsamkeiten ausmachen.<\/p>\n<p>Die Arbeitsinhalte, die die befragten \u00c4rzte in diesen Sprechstunden \u00fcbernehmen, lassen sich in drei Gruppen einteilen. Zum einen sind es Aufgaben, die eigentlich im Zuge der Erstuntersuchung von den Unterk\u00fcnften bzw. den zust\u00e4ndigen Gesundheits\u00e4mtern gew\u00e4hrleistet werden m\u00fcssen. Die Erstuntersuchung beinhaltet neben \u201eeiner k\u00f6rperlichen Inaugenscheinnahme\u201c und der Untersuchung auf Tuberkulose auch ein differenziertes Impfangebot f\u00fcr Kinder sowie eine Impfausweiskontrolle (Bezirksregierung Arnsberg 2015: 1 f.). Das Impfangebot \u00fcbernehmen oftmals ehrenamtlich engagierte \u00c4rzte (Interview Bochum 25.10.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe, Interview Bochum 31.10.2016: Engagierter in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe).<\/p>\n<p>Ein zweiter Bereich ergibt sich aus dem eingeschr\u00e4nkten Umfang und dem h\u00fcrdenvollen Zugang zur medizinischen Versorgung f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge. Die \u00c4rzte behandeln kleinere Erkrankungen selbst vor Ort und schaffen damit eine Basisversorgung, die aber keine fl\u00e4chendecke Versorgung ersetzt (Schouler-Ocak 2015: 4). Dies wird von einem Interviewten (Interview 31.10.2016: Engagierter in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe) wie folgt beschrieben: \u201e[\u2026] wir bieten Sprechstunden f\u00fcr Landesfl\u00fcchtlinge an, also die noch nicht in die Kommune zugeteilt worden sind, um so ne Art Basisversorgung sicherzustellen. Also das ersetzt sicherlich jetzt keinen Hausarzt [\u2026].\u201c Des Weiteren werden Listen und Scheine nach Dringlichkeit ausgef\u00fcllt, und die Gefl\u00fcchteten bei Bedarf an entsprechende Fach\u00e4rzte weitervermittelt (Interview 20.10.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe).<\/p>\n<p>Ein dritter Aufgabenbereich, der von einem der ehrenamtlich engagierten Befragten \u00fcbernommen wird, ist, die Wege f\u00fcr eine Behandlung in einem Krankenhaus durch Reduktion der Komplexit\u00e4t in den Verfahren zu vereinfachen (Interview 31.10.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe).<\/p>\n<p>Aktuell hat sich die Lage in den vorliegenden St\u00e4dten bzgl. der medizinischen Versorgung der Asylsuchenden entspannt. Viele Landesunterk\u00fcnfte wurden aufgrund geringerer Zahlen von Neuank\u00f6mmlingen geschlossen (Interview 20.10.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe). Zudem haben einige St\u00e4dte verbesserte Wege f\u00fcr die medizinische Versorgung der Asylsuchenden geschaffen, wie beispielsweise die Einf\u00fchrung der elektronischen Gesundheitskarte. Dadurch ist die gesundheitliche Versorgung nun anders geregelt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <a id=\"Be\"><\/a>Engagement \u00fcber die medizinische Versorgung hinaus: Bedarfsorientierung und individueller Einsatz<\/h2>\n<p>Ein entscheidender Punkt f\u00fcr Strukturen in der Fl\u00fcchtlingshilfe ist die Bezugnahme auf die Bed\u00fcrfnisse der Fl\u00fcchtlinge. Han- Broich (2016: 24) stellt die Wichtigkeit der Bedarfsorientierung wie folgt dar: \u201eDabei darf nicht au\u00dfer Acht gelassen werden, dass auch das fantasievollste Projekt ohne den konkreten Bezug zu den real-akuten Bed\u00fcrfnissen von Ehrenamtsadressaten und Ehrenamtsakteuren verlorene Liebesm\u00fche ist.\u201c<\/p>\n<p>Die hohe Bedarfsorientierung der Strukturen in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe l\u00e4sst sich an verschiedenen Faktoren ausmachen.<\/p>\n<p>Zum einen spiegelt das breite Spektrum der angebotenen Leistungen in den verschiedenen Engagementformen die bestehenden Notwendigkeiten und Bed\u00fcrfnisse wieder. Wie bereits dargestellt findet die Organisation einer medizinischen Sprechstunde im Rahmen eines Netzwerkes statt, das innerhalb einzelner Arbeitsgruppen auch viele weitere Unterst\u00fctzungsangebote in der Fl\u00fcchtlingshilfe bedient (Interview 31.10.2016: Engagierter in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe). Aber auch innerhalb der etablierten Strukturen in der Vermittlung der Hilfesuchenden an medizinische Versorgungsanbieter, beschr\u00e4nkt sich das Angebot nicht mehr ausschlie\u00dflich auf die medizinische Versorgung. Hier werden die\u00a0 Strukturen ausgebaut und erm\u00f6glichen nun auch Vermittlung zu kostenlosen Rechtsberatungen (Interview Bochum 25.10.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe) oder die Organisation besteht aus verschiedenen Sparten, zu denen neben der medizinischen Vermittlung auch die Psychotherapie und Sozialberatung geh\u00f6rt (Interview 21.09.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe).<\/p>\n<p>Diese Formen des Engagements, die aufgrund der Bedarfslage weit \u00fcber eine rein medizinische Versorgung hinausgehen, lassen sich jedoch nicht nur bei den st\u00e4rker strukturierten Organisationen bzw. Projekten finden, wie das Netzwerk oder die lang etablierten Vereine. Auch beim selbstorganisierten Engagement wird trotz des bereits hohen Aufwands f\u00fcr Koordination und Organisation die Unterst\u00fctzung stark ausgeweitet. Den engagierten \u00c4rzten kommt bei der Bedarfserfassung ihr Beruf zugute, welcher ein schnelles Vertrauen der Hilfesuchenden erm\u00f6glicht. Durch Vertrauen und durch den direkten Kontakt mit den Gefl\u00fcchteten entsteht schnell ein Automatismus. Fl\u00fcchtlinge warten auf die helfenden \u00c4rzte und wenden sich mit ihren Bed\u00fcrfnissen oft auch bez\u00fcgliche materieller Dinge an sie (Interview 20.10.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe). Dies f\u00fchrt dazu, dass auch im selbstorganisierten Feld eine Ausweitung erfolgt und neben der medizinischen Versorgung die Organisation von Spenden \u00fcbernommen wird. Ein weiteres Beispiel f\u00fcr die Anpassung der Strukturen an die Bed\u00fcrfnisse ist die Implementierung einer Frauengruppe in einer Gemeinschaftsunterkunft, die nicht nur auf medizinische Belange begrenzt ist. Den teilnehmenden Frauen wird so ein gewisser Freiraum in der Gemeinschaftshalle erm\u00f6glicht:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDa durften also weder Kinder noch M\u00e4nner rein und da haben dann die Frauen dann einfach erz\u00e4hlen k\u00f6nnen. Wir haben Tee getrunken. Ich habe immer Kekse und Tee und Saft oder sonst was mitgebracht. Und dann haben die sich da total drauf gefreut, dass die Frauen mal f\u00fcr sich irgendwie so zwei Stunden hatten\u201c (Interview 20.10.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe).<\/p><\/blockquote>\n<p>Neben der Ausweitung der Strukturen k\u00f6nnen aufgrund der Bedarfsorientierung auch g\u00e4nzlich neue Projekte entstehen. Bestehende L\u00fccken in der Versorgung und die Grenzen der Kapazit\u00e4ten f\u00fchren zu neuen innovativen Ideen, wie beispielsweise einer Online-Plattform zum Austausch von Spenden (Interview 20.10.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe).<\/p>\n<p>Zentral f\u00fcr die Ausgestaltung der Strukturen ist neben der Bedarfsorientierung auch der Umfang des individuellen Einsatzes der Engagierten. Dieser zeigt sich nicht nur in der rein quantitativen Stundenanzahl oder den Umfang der \u00fcbernommenen Aufgaben. Oftmals reicht das Engagement bis weit in die private Ebene der Engagierten hinein. So berichteten drei der Interviewten Personen, dass auch Familienmitglieder aktiv geworden sind (Interview Bochum 31.10.2016: Engagierter in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe, Interview 20.10.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe, Interview Bochum 25.10.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe). Eine interviewte Person berichtete zudem, dass sie eine Fl\u00fcchtlingsfrau als Mieterin aufgenommen habe. So finde quasi ein durchgehender Deutschunterricht statt (Interview 03.11.2016: Engagierte in der medizinisch-psychotherapeutischen Fl\u00fcchtlingshilfe).<\/p>\n<h2>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<a id=\"He\"><\/a> Handlungsempfehlungen<\/h2>\n<p>Im Folgenden sollen die Handlungsempfehlungen beziehungsweise \u2013erwartungen der Befragten an die verschiedenen politischen Ebenen dargestellt werden. Bewusst verzichtet wird auf die Einbeziehung von Studienergebnissen, die Handlungsempfehlungen, wie eine zentrale Koordinierungsstelle (vgl. Hamann et al. 2016: 55) oder die Etablierung von Hauptamtlichen (vgl. Aum\u00fcller 2016: 2), beinhalten. Es bestehen zwar durchaus einige Verkn\u00fcpfungspunkte, wie beispielsweise der hohe zeitliche Aufwand f\u00fcr die Initiativen-Koordinierung. Das Augenmerk der individuell angegebenen Empfehlungen im Rahmen dieser Befragung liegt jedoch auf anderen wahrgenommenen Problemlagen und M\u00e4ngeln.<\/p>\n<p>Die W\u00fcnsche oder Erwartungen der interviewten Personen an die politischen Akteure lassen sich entlang von vier Ebenen anordnen.<\/p>\n<p>Die Forderungen richten sich einerseits auf den allgemeinen Umgang mit der Fl\u00fcchtlingsentwicklung. Erwartet wird eine offene Kommunikation, beispielsweise die Leistungen f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge betreffend, um vorurteilsbelasteten Ansichten der B\u00fcrger entgegenzuwirken (Interview 20.10.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe). Auch ein generell offenerer Umgang bez\u00fcglich der Asylentscheidungen ist gew\u00fcnscht (Interview Witten 21.09.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe).<\/p>\n<p>Andererseits beziehen sie sich auf M\u00e4ngel auf beh\u00f6rdlicher Ebene, mit denen die Engagierten allgemein im Rahmen ihres Engagements konfrontiert werden. Oftmals sind die Zust\u00e4ndigkeiten zwischen den Beh\u00f6rden nicht gekl\u00e4rt, beziehungsweise werden nur schlecht kommuniziert. Hier wird ein besserer Informationsfluss gefordert (Interview 03.11.2016: Engagierte in der medizinisch-psychotherapeutischen Fl\u00fcchtlingshilfe).<\/p>\n<p>Im Rahmen des Ehrenamts in der <a href=\"https:\/\/engagementforschung.blogs.ruhr-uni-bochum.de\/?p=102\">psychotherapeutischen Versorgung von Fl\u00fcchtlingen<\/a> wurde zudem eine Handlungserwartung ge\u00e4u\u00dfert, die sich direkt auf das tangierte Engagement bezieht. Hier besteht, neben einer gro\u00dfen Versorgungsl\u00fccke (vgl. Schouler-Ocak 2015: 3) und mangelnder station\u00e4rer und ambulanter Kapazit\u00e4ten (vgl. Heer 2016: 333), das Problem, dass etwaige Behandlungen nicht als gesundheitliche Leistungen anerkannt werden (Interview 03.11.2016: Engagierte in der medizinisch-psychotherapeutischen Fl\u00fcchtlingshilfe). Der Handlungsbedarf ist gro\u00df (vgl. Schouler-Ocak 2015: 3).<\/p>\n<p>Letztlich werden Forderungen an die politische Ebene gestellt, die, genau wie auch bei dem Umfang des Unterst\u00fctzungsangebots, oftmals \u00fcber das eigene T\u00e4tigkeitsfeld hinausgehen. Diese beziehen sich auf andere vorliegende M\u00e4ngel, die von den Engagierten als relevant angesehen werden. So wird unter anderem ein Weiterdenken bezogen auf das Angebot von Wohnr\u00e4umen gefordert (Interview Bochum 25.10.2016: Engagierte in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe). Dar\u00fcber hinaus wird die Ausweitung des Sprachkursangebots (zur Bedeutung von Sprache vgl. auch\u00a0<a href=\"https:\/\/engagementforschung.blogs.ruhr-uni-bochum.de\/?p=129\">Arbeitsmarktintegration von Gefl\u00fcchteten<\/a>)\u00a0als elementar und verbesserungsw\u00fcrdig angesehen (Interview Bochum 31.10.2016: Engagierter in der medizinischen Fl\u00fcchtlingshilfe).<\/p>\n<h1>Fazit<\/h1>\n<p>Die hohe Zahl der Zuwanderungen in den letzten Jahren f\u00fchrte in vielen Bereichen zu \u00fcberforderten Strukturen. Das ehrenamtliche Engagement in der Fl\u00fcchtlingshilfe setzt an diesen Defiziten an. Bezogen auf die medizinische Versorgung von Fl\u00fcchtlingen und Asylsuchenden entstanden vor diesem Hintergrund, neben lang etablierten Strukturen in der medizinischen Vermittlung, neue Engagementstrukturen. Die ehrenamtlich t\u00e4tigen \u00c4rzte bieten kostenfreie Sprechstunden in den Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnften an. Diesem Ehrenamt liegen ganz unterschiedlich ausgepr\u00e4gte Strukturen zugrunde. Sie variieren zwischen selbst- und netzwerkorganisiert. Festzuhalten ist, dass die entstandenen Strukturen aufgrund einer Bedarfsorientierung und dem individuellen Einsatz in allen F\u00e4llen \u00fcber das Engagement im medizinischen Bereich hinausgehen und flexibel angepasst werden.<\/p>\n<h3>Ein Beitrag von Helena Emken und Johannes Engelhardt<\/h3>\n<p><strong>Quellenverzeichnis <\/strong><\/p>\n<p>Amt f\u00fcr Soziales &#8211; Freie und Hansestadt Hamburg &#8211; Beh\u00f6rde f\u00fcr Arbeit, Soziales, Familie und Integration (2012): \u201eMenschenrecht auf medizinische Versorgung auch f\u00fcr Menschen ohne Papiere\u201c, in Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 17\/3890. Im Internet: http:\/\/www.landtag.ltsh.de\/infothek\/wahl17\/umdrucke\/3800\/umdruck-17-3890.pdf ; Recherchiert am 09.01.2017.<\/p>\n<p>AUM\u00dcLLER, Jutta (2016): \u201eFl\u00fcchtlingswanderung und b\u00fcrgerschaftliches Engagement\u201c, in:<br \/>\n<em>betrifft: B\u00fcrgergesellschaft 42<\/em>, hrsg. von Friedrich Ebert Stiftung, im Internet:<br \/>\nhttp:\/\/www.b-b-e.de\/fileadmin\/inhalte\/Mitglieder\/mitglieder\/fes-<br \/>\nfluechtlingszuwanderung.pdf.<\/p>\n<p>BAG Gesundheit \/ Illegalit\u00e4t (2007): \u201eFrauen, M\u00e4nner und Kinder ohne Papiere in Deutschland &#8211; Ihr Recht auf Gesundheit\u201c, hrsg. von: Deutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte, Berlin.<\/p>\n<p>BEIER, Andreas (2007): \u201eDie gesundheitliche Situation von Fl\u00fcchtlingen &#8211; eine Untersuchung der kommunalen Gesundheitsversorgung in M\u00fcnster und Osnabr\u00fcck, M\u00fcnster.<\/p>\n<p>BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG (2015): \u201eInformation zur gesundheitlichen Versorgung<br \/>\nin Unterbringungseinrichtungen\u201c, im Internet: https:\/\/www.aekno.de\/downloads\/aekno\/info-versorgung-einrichtungen.pdf.<\/p>\n<p>BIELEFELD, Heiner (2007): \u201eMenschenrechte \u2018irregul\u00e4rer\u2019 Migrantinnen und Migranten\u201c, in: J\u00f6rg Alt und Michael Bommes (Hg.): <em>Illegalit\u00e4t &#8211; Grenzen und M\u00f6glichkeiten der <\/em><em>Migrationspolitik, <\/em>Wiesbaden.<\/p>\n<p>BMI (Bundesministerium des Innern) (2007): \u201eIllegal aufh\u00e4ltige Migranten in Deutschland -Datenlage, Rechtslage, Handlungsoptionen; Bericht\u00a0 des\u00a0 Bundesministeriums\u00a0 des Innern\u00a0 zum\u00a0 Pr\u00fcfauftrag \u201aIllegalit\u00e4t\u2019 aus der Koalitionsvereinbarung vom 11. November 2005, Kapitel VIII 1.2\u201c.<\/p>\n<p>CLASSEN, Georg (2005): \u201eSozialleistungen f\u00fcr MigrantInnen und Fl\u00fcchtlinge. Grundlagen f\u00fcr die Praxis\u201c, in: <em>Zeitschrift f\u00fcr Fl\u00fcchtlingspolitik in Niedersachsen<\/em>, Sonderheft 106\/107, hrsg. von Nieders\u00e4chsische Fl\u00fcchtlingsrat.<\/p>\n<p>CYRUS, Norbert (o.J.): \u201eAufenthaltsrechtliche Illegalit\u00e4t in Deutschland: Sozialstrukturbildung &#8211; Wechselwirkungen &#8211; Politische Optionen\u201c, in: <em>Bericht f\u00fcr den Sachverst\u00e4ndi<\/em><em>genrat f\u00fcr Zuwanderung und Integration, N\u00fcrnberg<\/em>.<\/p>\n<p>HAMANN, Ulrike et al. (2016): \u201eKoordinationsmodelle und Herausforderungen<br \/>\nehrenamtlicher Fl\u00fcchtlingshilfe in den Kommunen\u201c, Berlin.<\/p>\n<p>HAN-BROICH, Misun (2016): \u201eSt\u00e4rkung der Zivilgesellschaft in der Fl\u00fcchtlingshilfe. Die<br \/>\nPerspektive der b\u00fcrgerschaftlich Engagierten\u201c, in: <em>betriff: B\u00fcrgergesellschaft 43<\/em>, hrsg.<br \/>\nvon Friedrich Ebert Stiftung, im Internet: http:\/\/www.fes.de\/buergergesellschaft\/documents\/BB-<br \/>\n43_FluechtlingshilfeInternet.pdf.<\/p>\n<p>HEER, I.M. (2016): \u201eIntegrierende Versorgung von Fl\u00fcchtlingen\u201c, in: <em>Notfall + Rettungsme-<br \/>\ndizin<\/em>, Jg. 19, Nr.5, S. 332-338.<\/p>\n<p>HOLLSTEIN, Tina (2017): \u201eIllegale Migration und transnationale Lebensbew\u00e4ltigung &#8211; Eine qualitativ-empirische Studie\u201c, Wiesbaden.<\/p>\n<p>HUSCHKE, Susann (2013): \u201eKranksein in der Illegalit\u00e4t &#8211; Undokumentierte Lateinamerikaner\/-innen in Berlin. Eine medizinethnologische Studie\u201c, Bielefeld.<\/p>\n<p>JENSSEN, Josephine und El\u00e9ne Misbach (2009): \u201eZur Gesundheitsversorgung Illegalisierter\u201c, in: <em>Dossier: Migration &amp; Gesundheit,<\/em> hrsg. von: Heinrich B\u00f6ll Stiftung, S. 14-28. Im Internet: http:\/\/www.migration-boell.de\/web\/integration\/47_2075.asp<\/p>\n<p>KARAKAYALI, Sehrhat und Olaf Kleist (2015): \u201eEFA-Studie. Strukturen und Motive der<br \/>\nehrenamtlichen Fl\u00fcchtlingsarbeit (EFA) in Deutschland\u201c, Berlin.<\/p>\n<p>KLEIN, P. und R. Kipke (2016): \u201eAsylbewerber und ihre Versorgungssituation. Wichtiges f\u00fcr<br \/>\nden Notarzt\u201c, in: <em>Notfall + Rettungsmedizin<\/em>, Jg. 19, Nr. 5, S. 325-331.<\/p>\n<p>K\u00d6\u00dfLER, Melanie et al. (2013): \u201eAufenthaltsrechtliche Illegalit\u00e4t &#8211; Beratungshandbuch 2013, hrsg. von: Deutscher Caitasverband e.V. und Deutsches Rotes Kreuz e.V., Freiburg.<\/p>\n<p>MYLIUS, Maren (2016): \u201eDie medizinische Versorgung von Menschen ohne Papiere in Deutschland &#8211; Studien zur Praxis in Gesundheits\u00e4mtern und Krankenh\u00e4usern\u201c, Bielefeld.<\/p>\n<p>NEUBAUER, Ute (2016): \u201eD\u00fcsseldorf: Notfallfonds f\u00fcr papierlose Menschen in akuten medizinischen Notlagen besteht seit einem Jahr\u201c, hrsg. in: report-D, Internetzeitung D\u00fcsseldorf. Im Internet: http:\/\/www.report-d.de\/Duesseldorf\/Aktuelles\/Duesseldorf-Notfallfonds-fuer-papierlose-Menschen-in-akuten-medizinischen-Notlagen-besteht-seit-einem-Jahr-64942 ; Recherchiert am 09.01.2015<\/p>\n<p>NICOLAI, T. (2016): \u201eAkutversorgung f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge\u201c, in: <em>Notfall + Rettungsmedizin<\/em>, Jg. 19,<br \/>\nNr. 5, S. 323 f.<\/p>\n<p>PENTEKER, Gisela (2015): \u201eAnonymer Krankenschein, anonyme Abrechnung und anonymisierte Chipkarte\u201d, hrsg. von: Fl\u00fcchtlingsrat Niedersache e.V. &#8211; Pressemitteilung 08.04.2015. Im Internet: http:\/\/www.nds-fluerat.org\/15727\/pressemitteilungen\/anonymer-krankenschein-anonyme-abrechnung-und-anonymisierte-chipkarte\/ ; Recherchiert am 09.01.2017.<\/p>\n<p>ROLKE, Kirsten et al. (2016): \u201eGesundheitsf\u00f6rderung bei Gefl\u00fcchteten &#8211; Ein wichtiger Schritt f\u00fcr eine gelungene Integration\u201c, in: <em>Themenblatt 2-2016 &#8211; Gesundheitsf\u00f6rderung bei Gefl\u00fcchteten<\/em>, hrsg. von: Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit.<\/p>\n<p>SCHMIDT-SEMISCH, Henning et al. (2015): \u201cPapierlos? Rechtlos! Die Gesundheitsversorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus\u201c, in: D<em>E GRUYTER &#8211; Public Health Forum 2015<\/em>, S. 103-105.<\/p>\n<p>SCHMITT, Ellen (2007): \u201eGesundheitsversorgung und Versorgungsbedarf von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus\u201c, in: <em>Zeitschrift f\u00fcr Fl\u00fcchtlingspolitik in Niedersachsen\u00a0<\/em><em>Sonderheft 120\u00a0 Oktober 2007, <\/em>hrsg. von: Fl\u00fcchtlingsrat Niedersachsen e.V.<\/p>\n<p>SCHOULER-OCAK, Meryam (2015): \u201eFl\u00fcchtlinge: Hier besteht dringender Handlungsbe-<br \/>\ndarf!\u201c In: <em>DNP \u2013 Der Neurologe &amp; Psychiater<\/em>, Jg. 16, Nr. 12, S. 3 f.<\/p>\n<p>SEYLER, Helga (2015): \u201cGesundheitliche Versorgung von Menschen mit ungekl\u00e4rtem Aufenthaltsstatus\u201c, in: <em>pro familia medizin &#8211; der familienplanungsrundbrief Nr. 3<\/em>, August 2015.<\/p>\n<p>VOGEL, Dita (2015): Update report Germany:\u00a0 Estimated number of irregular foreign residents in Germany (2014), Database on Irregular Migration. Im Internet: http:\/\/irregular-migration.net\/ ; Recherchiert am: 09.01.2017.<\/p>\n<p>VOIGT, Claudius (2015): \u201e\u00dcberblick zu den \u00c4nderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. M\u00e4rz 2015 mit Beispielen und Hinweisen f\u00fcr die Beratungspraxis\u201c, hrsg. von: Der Parit\u00e4tische Gesamtverband, Berlin.<\/p>\n<p>WIESNER, Andreas et al. (2008): \u201eGesundheitsversorgung von papierlosen Menschen in Bremen &#8211; Ergebnisse einer Umfrage bei Arztpraxen in Bremen, Vorschl\u00e4ge und L\u00f6Sungsans\u00e4tze\u201c.<\/p>\n<p>WILMES, Maren (2013): \u201eKommunaler Umgang mit Menschen ohne Papiere\u201c, hrsg. von: Bundeszentrale f\u00fcr politische Bildung. Im Internet: http:\/\/www.bpb.de\/apuz\/172380\/kommunaler-umgang-mit-menschen-ohne-papiere?p=1 ; Recherchiert am 09.01.2017<\/p>\n<p>ZENTRALE ETHIKKOMMISSION (ZEKO) der Bundes\u00e4rztekammer, Stellungnahme (2013): \u201eVersorgung von nicht regul\u00e4r krankenversicherten Patienten mit Migrationshintergrund&#8220;, hrsg. in: <em>Deutsches \u00c4rzteblatt<\/em>, Jg. 110, heft 18, 3. Mai 2013, S. 899-906.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref1\" name=\"_edn1\">[i]<\/a> Aus Gr\u00fcnden der sprachlichen Eleganz wird in dieser Arbeit das sogenannte grammatikalische Geschlecht verwendet. Es schlie\u00dft alle Geschlechter gleicherma\u00dfen mit ein.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref2\" name=\"_edn2\">[ii]<\/a> \u201eDas Bundesinnenministerium unterscheidet einerseits zwischen Personen, die sich unerlaubt in Deutschland aufhalten, jedoch eine Duldung oder Grenz\u00fcbertrittsbescheinigung erhalten haben und den Beh\u00f6rden bekannt sind, und andererseits Personen, die sich unter Versto\u00df gegen das Ausl\u00e4ndergesetz unerlaubt in Deutschland aufhalten und gleichzeitig untergetaucht sind, den Beh\u00f6rden also regelm\u00e4\u00dfig nicht bekannt sind\u201c (Cyrus o.J.: 11). Letztere werden u.a. auch als Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalit\u00e4t, Menschen ohne Papiere, Illegale, Sans Papiers, Illegalisierte oder Papierlose bezeichnet. J\u00fcngste Sch\u00e4tzungen (2014) gehen von einer Zahl von 180.000 &#8211; 520.000 Personen (beide Gruppen) aus, die sich in Deutschland aufhalten (Vogel 2015: 2).<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref1\" name=\"_edn1\">[1]<\/a> Aus Gr\u00fcnden der sprachlichen Eleganz wird in dieser Arbeit das sogenannte grammatikalische Geschlecht verwendet. Es schlie\u00dft alle Geschlechter gleicherma\u00dfen mit ein.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref2\" name=\"_edn2\">[2]<\/a> \u201eDas Bundesinnenministerium unterscheidet einerseits zwischen Personen, die sich unerlaubt in Deutschland aufhalten, jedoch eine Duldung oder Grenz\u00fcbertrittsbescheinigung erhalten haben und den Beh\u00f6rden bekannt sind, und andererseits Personen, die sich unter Versto\u00df gegen das Ausl\u00e4ndergesetz unerlaubt in Deutschland aufhalten und gleichzeitig untergetaucht sind, den Beh\u00f6rden also regelm\u00e4\u00dfig nicht bekannt sind\u201c (Cyrus o.J.: 11). Letztere werden u.a. auch als Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalit\u00e4t, Menschen ohne Papiere, Illegale, Sans Papiers, Illegalisierte oder Papierlose bezeichnet. J\u00fcngste Sch\u00e4tzungen (2014) gehen von einer Zahl von 180.000 &#8211; 520.000 Personen (beide Gruppen) aus, die sich in Deutschland aufhalten (Vogel 2015: 2).<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref3\" name=\"_edn3\">[3]<\/a> Nach dieser Zeit gilt das Sozialgesetzbuch. Der Leistungsumfang entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung (Rolke et al. 2016:\u00a0 o.S.).<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref4\" name=\"_edn4\">[4]<\/a> Huschke stellt diesbez\u00fcglich fest, dass europaweit allein Deutschland die Koppelung von medizinischer Versorgung und Statusaufdeckung praktiziert (Huschke 2013: 33).<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref5\" name=\"_edn5\">[5]<\/a> Offensichtlich bestehen in diesem Fall rechtliche Unklarheiten, denn die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz von 2009 legt im Sinne des verl\u00e4ngerten Geheimnisschutzes fest: \u201eKrankenh\u00e4user in \u00f6ffentlicher Tr\u00e4gerschaft sind [\u2026] \u00a0nicht mitteilungspflichtig\u201c (K\u00f6\u00dfler et al. 2013: 35).<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref6\" name=\"_edn6\">[6]<\/a> Der Pr\u00fcfbericht des Bundesinnenministeriums h\u00e4lt hinsichtlich des sogenannten Schlepperparagraphen eindeutig fest: \u201eMedizinische Hilfe zu Gunsten von Illegalen wird nicht vom Tatbestand des \u00a7 96 Abs. 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz (Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt) erfasst; \u00c4rzte und sonstiges medizinisches Personal, das medizinische Hilfe leistet, macht sich nicht strafbar\u201c (BMI 2007, S. 48). Darunter fallen ebenfalls ehrenamtliche T\u00e4tigkeiten (vgl.: Hollstein 2017: 275; K\u00f6\u00dfler 2013: 35).<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref7\" name=\"_edn7\">[7]<\/a> Die ausf\u00fchrlichen Konzeptentw\u00fcrfe f\u00fcr den anonymisierten Krankenschein finden sich unter: www.medibuero.de oder www.mfh-goe.org<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8211; Ehrenamtliche medizinische Versorgung &#8211;\u00a0 Nicht erst seit 2015 und der wachsenden Anzahl potentieller Neub\u00fcrger[i] besteht in Deutschland ein Engpass bei der medizinischen Versorgung von Menschen ohne sicheres Bleiberecht, aus welchem sich kritische Krankheitsbilder und dramatische Schicksale f\u00fcr Menschen auf der Flucht ergeben k\u00f6nnen. 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